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Gewinnfreibetrag 2026 trifft Immobilienstrategie

(Bild: © CORUM)

Gewinnfreibetrag 2026 trifft Immobilienstrategie

23. September 2026

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3 Min. Lesezeit

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Finanzen

2026 ist vorerst das letzte Jahr, in dem geeignete Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden können. Erfahren Sie hier, wie sich der Steuervorteil mit einer langfristigen Immobilienstrategie verbinden lässt.

Gewinnfreibetrag 2026 trifft Immobilienstrategie

Für viele Selbständige und Unternehmer:innen ist der Gewinnfreibetrag fixer Bestandteil der jährlichen Steuerplanung. 2026 lohnt es sich, genauer hinzusehen: Denn ab 2027 ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für die Wirtschaftsjahre 2027 bis 2029 wird die Möglichkeit ausgesetzt, geeignete Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu nutzen.

Wer diese Option also noch mit einer langfristigen Veranlagung verbinden möchte, sollte sich rechtzeitig damit auseinandersetzen – und dabei über den unmittelbaren Steuervorteil hinausdenken. Schließlich sollte eine Investition nicht nur zur Steuerplanung eines Jahres, sondern vor allem zur persönlichen Anlagestrategie passen. Drei Fragen können bei der Entscheidung Orientierung geben: Wie hoch wird der voraussichtliche Gewinn meines Unternehmens im aktuellen Jahr sein? Welchen Betrag möchte ich gerne langfristig investieren? Und passt ein Immobilieninvestment hinsichtlich Anlagehorizont, Risiko und Liquidität zu meiner persönlichen Lebenssituation sowie meinem Vorsorge- und Veranlagungsportfolio?

So kann aus einer steuerlichen Entscheidung der Einstieg in eine langfristige Immobilienstrategie werden.

Eine Möglichkeit, Steueroptimierung und eine langfristige Immobilienstrategie miteinander zu verbinden, bietet CORUM Origin. Der international diversifizierte Gewerbeimmobilienfonds investiert im EU-Raum in unterschiedliche Immobiliensegmente und Märkte und ermöglicht so den Zugang zu einem breit gestreuten Immobilienportfolio. Als Fonds gemäß § 14 EStG kann CORUM Origin im Jahr 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen als begünstigtes Anlagevermögen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag eingesetzt werden.

Die individuellen steuerlichen Voraussetzungen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Bei der Entscheidung, ob CORUM Origin zu Anlageziel, Anlagehorizont, Risiko und Liquiditätsbedarf passt, unterstützen qualifizierte gewerbliche Vermögensberater in ganz Österreich.

Informationen zu Gewinnfreibetrag und CORUM Origin:
Gewinnfreibetrag | www.corum-investments.at

Immobilienanlage: Empfohlene Haltedauer: 8–10 Jahre, keine Rendite- oder Performancegarantie, Risiko von Kapitalverlusten und Währungsschwankungen. Erträge von der Entwicklung der Immobilienmärkte und der Wechselkurse abhängig und nicht garantiert.

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