Das verwaltete Vermögen der österreichischen Pensionskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen ist im zweiten Quartal 2026 auf insgesamt 57,1 Mrd. Euro gestiegen. Gleichzeitig steht eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge im Nationalrat zur Beratung. Sie soll ab 2028 unter anderem allen Beschäftigten die Übertragung von Ansprüchen aus der „Abfertigung Neu“ in eine Pensionskasse ermöglichen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 24.09.2026
Das Vermögen der Pensionskassen erhöhte sich im zweiten Quartal um 5,9% auf 31,9 Mrd. Euro. Die Betrieblichen Vorsorgekassen verwalteten zum 30. Juni 25,2 Mrd. Euro, ein Plus von 5,7%. Nach der aktuellen Quartalsstatistik der Finanzmarktaufsicht (FMA) waren sowohl Mittelzuflüsse als auch die Entwicklung an den Finanzmärkten für den Anstieg verantwortlich.
Bei den Pensionskassen stieg die Zahl der Anspruchsberechtigten leicht auf rund 1,148 Millionen. 163.917 Personen beziehungsweise 14% der Berechtigten beziehen bereits eine Pensionsleistung. Insgesamt hat derzeit etwa ein Viertel der unselbständig Beschäftigten in Österreich einen Anspruch auf eine Leistung aus einer Pensionskasse. Die Beiträge sind bislang eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei den Betrieblichen Vorsorgekassen erhöhte sich die Zahl der Anwartschaften einschließlich Mehrfachanwartschaften nach Arbeitgeberwechseln auf 11,53 Millionen. Im Rahmen der „Abfertigung Neu“ zahlen Arbeitgeber monatlich 1,53% des Bruttogehalts in eine Vorsorgekasse ein.
„In der betrieblichen Altersvorsorge als der zweiten Säule des Pensionssystems schlummert großes Potenzial für den österreichischen Kapitalmarkt und für alle Beschäftigten, die für die Pension zusätzlich vorsorgen wollen“, erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel.
Neue Möglichkeiten ab 2028
Parallel zur Entwicklung bei den Pensions- und Vorsorgekassen befasst sich der Nationalrat am 23. September mit Änderungen der betrieblichen Altersvorsorge. Die vorgesehenen Bestimmungen sollen nach Änderungen im Sozialausschuss einheitlich mit Jahresbeginn 2028 in Kraft treten.
Künftig sollen Beschäftigte erworbene Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse übertragen können. Damit soll diese Möglichkeit auch jenen rund 75% der Beschäftigten offenstehen, deren Arbeitgeber bisher keinen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat. Bei einer Übertragung gelten anschließend die Regelungen der Pensionskasse; insbesondere kann bei Pensionsantritt nicht mehr frei über die übertragenen Abfertigungsansprüche verfügt werden.
Eine weitere Neuerung betrifft Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaften (VVG). Betriebliche Vorsorgekassen sollen diese ab 2028 als Alternative zur klassischen Abfertigungsveranlagung anbieten. Sie ermöglichen eine risikoreichere Veranlagung mit höheren Renditechancen. Im Gegenzug entfallen die Kapitalgarantie sowie grundsätzlich die vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei Kündigungen.
Derzeit zahlen die Vorsorgekassen laut FMA jährlich rund 1,1 Mrd. Euro beziehungsweise etwa 5% ihres verwalteten Vermögens aus, vor allem bei Arbeitgeberwechseln oder beim Pensionsantritt. Durch die neuen Übertragungs- und Veranlagungsmöglichkeiten könnte künftig ein Teil dieser Mittel länger in der betrieblichen Altersvorsorge verbleiben. Wie viele Beschäftigte die freiwilligen Möglichkeiten nutzen werden, ist derzeit offen.
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