7Ob41/25t
Artikel von:

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Die Vereinbarungen rund um die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten aufgrund der deutlichen Hinweise im Versicherungsantrag, wonach gerade aufgrund der Abschlusskosten der Geldwert der Deckungsrückstellung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn deutlich unter der Summe der einbezahlten Beiträge liegen kann und eine Kündigung des Versicherungsvertrags in den ersten zehn Jahren daher in der Regel für den VN finanziell nachteilig ist, sind nicht gröblich benachteiligend für den VN.
versdb 2025, 25
Lebensversicherung
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