7Ob3/25d
Artikel von:

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Eine detaillierte Erklärung „versicherungsmathematischer Grundsätze“ im Rahmen Allgemeiner Versicherungsbedingungen – neben der ohnehin gegebenen aufsichtsrechtlichen Kontrolle dieser Grundsätze – wäre ein Zuviel an Information, dass das Transparenzgebot funktionslos machen würde. Der Versicherer ist daher zur detaillierten Erklärung nicht verpflichtet.
versdb 2025, 24
Lebensversicherung
7Ob3/25d
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren