Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes stellen sich auch Fragen zur Absicherung bei Diebstahl, Beschädigung und Haftpflichtschäden. Der ÖVM weist darauf hin, dass die Haushaltsversicherung nicht in jedem Fall ausreichenden Schutz bietet und insbesondere bei hochwertigen oder leistungsstärkeren E-Bikes eine genaue Prüfung der Polizze sinnvoll ist.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.08.2026
Viele E-Bike-Besitzer gehen davon aus, dass ihr Fahrrad automatisch über die Haushaltsversicherung ausreichend abgesichert ist. Laut ÖVM hängt der tatsächliche Versicherungsschutz jedoch von den jeweiligen Vertragsbedingungen und der konkreten Schadensituation ab. Während etwa Einbruchdiebstahl aus versperrten Räumlichkeiten häufig gedeckt ist, können bei einem Diebstahl im Freien sowie bei Sturz- oder Unfallschäden Deckungslücken bestehen.
Alexander Meixner, ÖVM-Vorstand:
"Gerade bei hochwertigen E-Bikes mit Anschaffungskosten von mehreren tausend Euro sollte man sich nicht darauf verlassen, dass jeder Schaden automatisch von der Haushaltsversicherung übernommen wird. Ein genauer Blick in die Polizze zeigt, welche Risiken tatsächlich gedeckt sind und ob eine zusätzliche Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung sinnvoll ist."
Zusätzliche Versicherungen und Vorgaben
Spezielle Fahrrad- oder E-Bike-Versicherungen können je nach Tarif neben Diebstahl auch Vandalismus, Sturz- und Unfallschäden oder bestimmte Bedienungsfehler umfassen. Dabei können konkrete Sicherheitsvorgaben gelten, beispielsweise hinsichtlich der verwendeten Fahrradschlösser.
Zur Diebstahlprävention empfiehlt der ÖVM hochwertige Bügel-, Ketten- oder Faltschlösser sowie das Anschließen des Fahrrads an fest verankerte Gegenstände. Auch Fahrradregistrierungen und GPS-Tracker können zusätzliche Maßnahmen darstellen. Kaufbeleg, Fotos und Rahmennummer sollten aufbewahrt werden, damit Besitz und Wert des E-Bikes im Schadenfall dokumentiert werden können.
Haftungsrisiko bei E-Bikes beachten
Neben Schäden am eigenen Fahrrad spielt auch die Haftung gegenüber Dritten eine Rolle. Verursacht ein E-Bike-Fahrer einen Personen- oder Sachschaden, können Schadenersatzforderungen entstehen. Für Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h besteht grundsätzlich keine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht. Eine private Haftpflichtversicherung kann Schäden gegenüber Dritten übernehmen, sofern das jeweilige Fahrzeug vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst ist.
„Versicherungsschutz und rechtliche Einstufung hängen wesentlich von der Art und Leistung des Elektrofahrrads ab“, betont Meixner. „Besonders bei leistungsstärkeren Modellen sollte man deshalb vor der ersten Fahrt klären, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welcher Versicherungsschutz erforderlich ist.“
Foto oben: Alexander Meixner, ÖVM-Vorstand
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