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Klimaanlagen: Welche Versicherung bei Schäden greift

(Bild: © UNIQA)

Klimaanlagen: Welche Versicherung bei Schäden greift

13. August 2026

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3 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Immer mehr österreichische Haushalte verfügen über eine Klimaanlage. Damit gewinnt auch die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz an Bedeutung. UNIQA erläutert, welche Rolle Bauart und Schadenursache spielen und warum nach der Anschaffung ein Check von Deckung und Versicherungssumme sinnvoll ist.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 13.08.2026

Die Zahl der Klimaanlagen in österreichischen Haushalten ist innerhalb weniger Jahre deutlich gestiegen. Während 2020 rund 210.000 Haushalte über eine Klimaanlage verfügten, waren es 2024 bereits 415.000. Damit hat sich die Zahl innerhalb von vier Jahren nahezu verdoppelt, inzwischen ist etwa jeder zehnte Haushalt entsprechend ausgestattet. Die Zahlen stammen von Statistik Austria.

Für den Versicherungsschutz sind vor allem die Bauart der Anlage, die Schadenursache und die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Gefahren entscheidend.

Fest installiert oder mobil macht einen Unterschied

Split-Klimaanlagen bestehen üblicherweise aus einem Innen- und einem Außengerät und sind fest mit dem Gebäude verbunden. Sie gelten daher grundsätzlich als Gebäudebestandteil. In der Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden. Dazu zählen beispielsweise Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann grundsätzlich die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.

Mobile Klimageräte zählen hingegen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt. Sie sind im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.

Schadenursache entscheidet über die Deckung

Nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage geht auf ein klassisches versichertes Ereignis zurück. Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. Zusätzliche Risiken können durch ablaufendes Kondenswasser entstehen.

UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen durch einen Fachbetrieb installieren zu lassen und vor der Montage notwendige Bewilligungen und Zustimmungen zu klären. Nach der Installation sollte auch die Versicherung informiert werden. Da eine Klimaanlage eine wertsteigernde Anschaffung darstellt, kann dabei geprüft werden, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und welcher Schutz für das Gerät besteht.

Peter Humer, Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA:

"Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und welcher Schutz für das neue Gerät besteht."

Mit der zunehmenden Verbreitung von Klimaanlagen rückt damit auch die Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes stärker in den Fokus. Dabei sind neben der Bauart des Geräts die vereinbarten Gefahren, mögliche zusätzliche Deckungen und eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Versicherungssumme relevant.

Foto oben: Peter Humer, Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA

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