Elektrische 10-km/h-Fahrzeuge können in Wien für touristische Rundfahrten eingesetzt werden, ohne dass dafür eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert eine Schließung dieser Regelungslücke und verweist auf deutlich strengere Vorgaben für andere Formen der gewerblichen Personenbeförderung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11.08.2026
Elektrische Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h sind in der Wiener Innenstadt zunehmend für touristische Rundfahrten unterwegs. An einem Wochenende wurden 256 solcher Fahrten gezählt – viermal so viele wie noch vor drei Jahren. Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen sieht angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf.
Besonders im Fokus steht der Versicherungsschutz: Die häufig als „E-Oldtimer“ bezeichneten Fahrzeuge gelten als Fuhrwerke und benötigen keine Haftpflichtversicherung. Auch eine Kennzeichenpflicht besteht nicht. Kommt es zu einem Unfall, kann die fehlende verpflichtende Haftpflichtdeckung für die Beteiligten entsprechende finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen.
"Diese elektrischen Fahrzeuge sind genauso Kraftfahrzeuge wie alle anderen mit Antrieb. Daher muss für sie genauso die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht gelten. Volljährige Lenker müssen einen B-Führerschein besitzen, und wenn sie mehr als acht Personen befördern wollen, einen D-Führerschein."
Wie groß der Unterschied zu anderen Formen der Personenbeförderung ist, zeigt der Vergleich mit Reisebussen: Für diese gelten gesetzliche Mindestdeckungssummen im Bereich von 30 bis 50 Mio. Euro. Bei den 10-km/h-Fahrzeugen gibt es hingegen keine entsprechende Versicherungspflicht.
Fahren ohne Führerschein möglich
Auch die Anforderungen an die Lenker unterscheiden sich deutlich. Bereits 16-Jährige dürfen die Fahrzeuge ohne Führerschein lenken. Eine Gurtpflicht besteht weder für sie noch für ihre Fahrgäste. Zudem dürfen mehr als acht Personen befördert werden. Für die Lenker gilt eine Alkoholgrenze von 0,8 Promille, auch die Nutzung von Mobiltelefonen ist erlaubt.
„Es kann also passieren, dass ein 16-Jähriger völlig legal zwei Bier trinkt und dann mit zwölf unangeschnallten Touristen über den Ring fährt, während er mit dem Handy telefoniert und nicht weiß, dass er vor einem Zebrastreifen anzuhalten hat", so Richard.
Neben einer Haftpflicht- und Kennzeichenpflicht fordert die Fachgruppe strengere Vorgaben für die gewerbliche Personenbeförderung mit diesen Fahrzeugen. Derzeit kann sie als freies Gewerbe angemeldet werden. Künftig sollen unter anderem fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Betreiber stärker berücksichtigt werden.
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