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Österreichischer Unternehmen im Spannungsfeld von Compliance und US-Risiken

(Bild: © Syed Ali Raza - stock.adobe.com)

Österreichischer Unternehmen im Spannungsfeld von Compliance und US-Risiken

13. August 2026

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8 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Österreichische Unternehmen sind heute in vielen Märkten weltweit präsent – durch Produktionsstandorte, Vertriebsniederlassungen, Joint Ventures oder Servicegesellschaften. Mit dieser internationalen Aufstellung wächst nicht nur das geschäftliche Potenzial, sondern auch die Komplexität im Risikomanagement. Gerade in der Haftpflichtversicherung trifft wachsender Compliance-Druck auf ein anspruchsvolles Haftungsumfeld – nicht zuletzt in den USA. Unterschiedliche Rechtsordnungen, lokale Pflichtversicherungen, Steuerregeln und aufsichtsrechtliche Vorgaben (Non Admitted/Non Permitted, FINC Lösungen) treffen auf Haftungstrends, die insbesondere im US-Markt zu hohen Schadenbelastungen führen können.

Artikel von:

Mag. Leopold Schallengruber

Mag. Leopold Schallengruber

Head of International Casualty Austria & CSEE, AXA XL

Compliance und Strukturinternationaler Programme

Das Rückgrat eines internationalen Haftpflichtprogramms bildet eine zentrale Masterpolizze, die Deckungsumfang, Versicherungssummen und wesentliche Bedingungen für den Konzern definiert. Ergänzt wird sie durch lokale Polizzen, die in den jeweiligen Ländern ausgestellt werden und die dortigen rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben berücksichtigen.

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können Versicherer im Rahmen der Freedom of Services (FoS) Leistungen grenzüberschreitend anbieten, sofern sie entsprechend registriert sind und die lokale Steuer korrekt abgeführt wird. Außerhalb des EWR sind die Spielräume deutlich enger. Viele Länder unterscheiden sehr genau, ob der Versicherungsschutz lokal abgeschlossen oder aus dem Ausland „importiert“ wird. Hier kommen die Begriffe „Non-Admitted“ und „Non-Permitted“ ins Spiel – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Programmgestaltung.

Non-Admitted, Non-Permitted und die Rolle lokaler Polizzen

Von „Non-Admitted“ ist die Rede, wenn ein Versicherer in einem Land selbst keine lokale Zulassung besitzt, dort aber dennoch Versicherungsschutz bereitstellt. In manchen Ländern ist dies zulässig, in anderen ist der Abschluss bei nicht zugelassenen Versicherern ausdrücklich verboten („Non-admitted is not permitted“). Typische Beispiele sind Brasilien, Japan, China oder auch die Schweiz.

Für international tätige Unternehmen bedeutet dies, dass die Struktur des Haftpflichtprogramms zwingend länderspezifisch gedacht werden muss. Die konzernweit einheitliche Masterpolizze bildet den Rahmen, während lokale Polizzen dafür sorgen, dass die jeweils erforderlichen Pflichtdeckungen bestehen, lokale Besonderheiten – etwa bei Umwelthaftung, Bauobligatorien oder Arbeitgeberhaftung – berücksichtigt werden und Schadenfälle vor Ort professionell abgewickelt werden können.

Deckungslücken lassen sich vermeiden, indem Unterschiede in Bedingungen und Limits sorgfältig analysiert und durch geeignete Klauseln (z. B. DIC/DIL) adressiert werden. Gerade in Non-Permitted-Ländern ist jedoch nicht jede lückenlose „Durchgriffslösung“ aufsichtsrechtlich möglich – und die Einhaltung lokaler Vorschriften ist ein zentrales Element eines compliance- gerechten Programms.

FINC-Deckung: Absicherung des finanziellenInteresses der Muttergesellschaft

Eine häufig genutzte Möglichkeit, die Einschränkungen in Non-Permitted-Ländern zumindest teilweise zu adressieren, ist die Financial Interest Coverage (FINC). Sie setzt nicht beim lokalen Unternehmen an, sondern beim finanziellen Interesse der Muttergesellschaft an ihrer Tochter: Wird das Vermögen der Tochtergesellschaft durch einen Schaden beeinträchtigt, sinkt mittelbar der Beteiligungswert – dieses finanzielle Interesse der Muttergesellschaft kann über die FINC-Deckung geschützt werden. Der Versicherer leistet dann gegenüber der Muttergesellschaft, nicht gegenüber der Tochter oder einem lokalen Geschädigten.

Die Grenzen sind klar zu beachten: Die Schadenabwicklung vor Ort kann nicht durch den Masterversicherer erfolgen, lokale rechtliche Besonderheiten bleiben bestehen, und die FINC-Deckung ersetzt keine lokal wirksame Versicherung im aufsichtsrechtlichen Sinne. FINC ist kein Allheilmittel, sondern ein gezielter Baustein innerhalb eines klar strukturierten, compliance- konformen Gesamtprogramms.

Die USA als besonderer Haftpflichtmarkt

Kaum ein Markt prägt internationale Haftpflichtprogramme so stark wie die USA – weniger wegen der Anzahl der Standorte als wegen der dortigen Rechts- und Versicherungspraxis. Ein wesentlicher struktureller Unterschied ist die Brokerpflicht: Die Platzierung von Unternehmensrisiken erfolgt grundsätzlich über lizenzierte Vermittler und beeinflusst damit sowohl den Marktzugang als auch die Ausgestaltung und laufende Betreuung der lokalen Polizzen. Eine zusätzliche Besonderheit ist das Common-Law-System, in dem Gerichtsurteile und Präzedenzfälle eine zentrale Rolle spielen und je nach Bundesstaat erheblich variieren können.

Anders als in Europa gilt zudem die „Verlierer zahlt“-Regel nicht: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, Klägeranwälte arbeiten häufig auf Erfolgsbasis. Diese Konstellation senkt spürbar die Hemmschwelle, Unternehmen zu verklagen.

Besonders prägend sind die sogenannten „Punitive Damages“, also Strafschadenersatzzahlungen. Sie dienen nicht primär der Kompensation des eigentlichen Schadens, sondern der Sanktionierung besonders schwerwiegenden Fehlverhaltens und sollen abschreckend wirken. In bestimmten Konstellationen können sie ein Vielfaches der eigentlichen Schadenersatzsumme betragen und sind ein wesentlicher Treiber der in den Medien viel beachteten „Nuclear Verdicts“ im zweistelligen Millionenbereich – im Extremfall sogar „Thermonuclear Verdicts“.

In einigen Bundesstaaten ist die Versicherung dieser Schadenart eingeschränkt oder untersagt, in anderen besteht grundsätzlich Deckung, sofern sie nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Sowohl lokale US-Polizzen als auch Masterpolizzen außerhalb der USA sollten daher im Hinblick auf Strafschadenersatzzahlungen und deren Behandlung sorgfältig geprüft werden.

Von praktischer Relevanz ist in vielen US-Programmen auch der Deckungsbaustein „Personal and Advertising Injury“. Er erfasst bestimmte Persönlichkeitsrechtsverletzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Werbung, Wettbewerbsauftritt oder sonstigen Kommunikationsmaßnahmen.

Eine weitere Besonderheit des US-Markts ist die starke Rolle standardisierter Bedingungswerke. Viele Polizzen orientieren sich an Formulierungen des Insurance Services Office (ISO), die bundesstaatenspezifisch angepasst werden und für zahlreiche Versicherer den Ausgangspunkt der Deckungsgestaltung bilden.

Struktur der US-Polizzen: Primary, Umbrella, Selbstbehaltmodelle

US-Programme sind typischerweise mehrstufig aufgebaut. Die lokale Grunddeckung („Primary“) weist meist vergleichsweise niedrige Limits auf (ca. 1–2 Mio. USD); darüber werden Umbrella- oder Excess-Polizzen platziert. Ein Umbrella bündelt in der Regel General and Products Liability inkl. Completed Operations (Betriebs- und Produkthaftpflicht), Employer‘s Liability – deren Primärdeckung üblicherweise mind. 1 Mio. USD beträgt, oft in Verbindung mit einer Workers‘ Compensation – sowie Auto Liability (Kfz-Haftpflicht) für gewerbliche Flotten.

Bei den Selbstbehaltmodellen sind zwei Varianten zu unterscheiden: Beim klassischen „Deductible“ bearbeitet der Versicherer den Schaden vollständig und stellt den Selbstbehalt dem Versicherungsnehmer anschließend in Rechnung; ab gewissen Höhen verlangen Versicherer Sicherheiten, etwa in Form von Bankgarantien. Bei der „Self Insured Retention“ (SIR) liegt die Schadenbearbeitung zunächst beim Unternehmen; erst nach Überschreiten der vereinbarten Grenze greift der Schutz des Versicherers – und anders als beim Deductible reduziert die SIR die Versicherungssumme nicht.

Die gewählte US-Struktur muss mit der globalen Masterpolizze abgestimmt sein. Abweichungen bei Triggern, Deckungsumfang und Schadenabwicklung können zu unerwarteten Lücken oder Überschneidungen führen.

Zusammenarbeit im Sinne des Kunden

International aufgestellte Haftpflichtprogramme sind ohne abgestimmtes Vorgehen kaum beherrschbar. In einem Umfeld strenger Regulierung und hoher Haftungsrisiken wird die enge Zusammenarbeit zwischen globalen Versicherern und Maklern zum entscheidenden Erfolgsfaktor – und hilft, die typischen Stolperfallen internationaler Haftpflichtprogramme zuverlässig zu vermeiden.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact August-Ausgabe!

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