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Trendtag-Keynote Perner: „Wer die Beratung dokumentiert, hat die besseren Karten“

(Bild: ©wetzkaz - stock.adobe.com)

Trendtag-Keynote Perner: „Wer die Beratung dokumentiert, hat die besseren Karten“

12. August 2026

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7 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt-Trendtag-News

Aktuelle Gerichtsentscheidungen prägen die Beratungspraxis von Versicherungsmaklern stärker denn je. Prof. Dr. Stefan Perner, Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU), Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und Keynotespeaker beim AssCompact Trendtag am 8. Oktober 2026, erläutert, welche Entscheidungen für Makler besonders relevant sind, wo Haftungsrisiken entstehen und worauf Vermittler in ihrer täglichen Beratung achten sollten.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12.08.2026

Aktuelle OGH-Judikatur bringt neue Anforderungen

Versicherungsmakler tragen nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs eine besondere Verantwortung bei der Beratung ihrer Kunden. Für Stefan Perner ergibt sich daraus die Verpflichtung, den bestmöglichen Versicherungsschutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Kunden zu vermitteln: „Seit vielen Jahren judiziert der OGH in ständiger Rechtsprechung, dass der Versicherungsmakler seinem Kunden als Fachmann auf dem Gebiet des Versicherungswesens den bestmöglichen, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechenden Versicherungsschutz verschaffen muss. Er muss also für seinen Kunden ein erfolgreiches Risk-Management bei möglichst günstiger Deckung im Einzelfall durchführen.“

Aktuelle Entscheidungen würden aber auch zeigen, dass Haftungsfragen differenziert beurteilt werden. „Das Judikat zeigt vielmehr, dass Haftung nicht nur ein belastendes und begleitendes Thema beratender Berufe ist. Vor allem wird nämlich betont, dass die Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen. Diese Botschaft ist wichtig, denn die Furcht vor Haftung ist zwar natürlich berechtigt, allerdings zeigt sich in vielen Entscheidungen, dass die Judikatur mit Maß und Ziel vorgeht. Tatsächliche Haftungen sind in Wahrheit äußerst selten“, erklärt Perner.

OGH-Entscheidungen mit Signalwirkung

Zu den aktuellen Entscheidungen mit besonderer Praxisrelevanz zählt Perner ein OGH-Urteil zur Beratungspflicht in der Krankenversicherung.: „Ein Versicherungsmakler hatte die Kundin, die bei Antragstellung für eine Krankenversicherung auf ihren Alkoholkonsum hingewiesen hatte, zwar auf Risikoausschlüsse aufmerksam gemacht. Er hatte sie aber nicht spezifisch über Bestand und Inhalt der ‚Alkoholmissbrauchsklausel‘ aufgeklärt, die der Grund für eine spätere Deckungsablehnung des Versicherers wegen Leberzirrhose war.“

Die Entscheidung verdeutliche zugleich, welche Bedeutung die fachliche Qualifikation des Maklers im Verhältnis zum Versicherer habe: „Interessant ist, dass sich die Gerichte immer wieder auf die tragende Rolle von Versicherungsmaklern beziehen, wenn es darum geht, den Versicherer im Vertragsverhältnis etwas aus der Pflicht zu nehmen. Ein gutes Beispiel ist OGH 7 Ob 103/25k, wo der Gerichtshof in einem Fall der deutlichen Unterversicherung in einer Gebäudeversicherung explizit ausspricht, dass die Aufklärungspflichten des Versicherers dem Versicherungsmakler gegenüber aufgrund dessen eigenen Fachwissens geringer waren als gegenüber einem unvertretenen Versicherungsinteressenten.“

Nachfragen und dokumentieren bleiben entscheidend

Trotz neuer Produkte und Vertriebswege haben sich die häufigsten Fehler in der Beratung aus Sicht Perners kaum verändert: „Die Stolperfallen und typischen Fehler sind eigentlich seit Jahrzehnten unverändert, obwohl sich die angebotenen Produkte und Vertriebswege teils drastisch geändert haben: Die Schlüsselwörter sind ‚nachfragen‘ und ‚dokumentieren‘.“

Eine sorgfältige Bedarfserhebung und nachvollziehbare Dokumentation seien deshalb nach wie vor die beste Grundlage, um Haftungsrisiken zu vermeiden: „Wer den Bedarf des Kunden sorgfältig durch Fragen, für die er sich Zeit nimmt, ermittelt und die Beratung dokumentiert, hat im Haftungsprozess erfahrungsgemäß die besseren Karten. Das war im analogen Vertrieb in derselben Weise der Fall wie im digitalen.“

Den Fokus auf das Wesentliche richten

Neben den inhaltlichen Anforderungen sieht Perner auch die zunehmende Regulatorik als Herausforderung für Makler. Trotz des steigenden bürokratischen Aufwands dürfe der Blick für das eigentliche Kerngeschäft nicht verloren gehen: „In den letzten Jahren sind die regulatorischen Anforderungen immer strenger geworden, die Pflichten zahlenmäßig immer mehr und man hört viele Beschwerden über den immer höheren bürokratischen Aufwand, mit dem Versicherungsmakler zu kämpfen haben.“

Dennoch komme es aus seiner Sicht vor allem darauf an, den Kunden bestmöglich zu beraten und den Fokus auf die wesentlichen Aufgaben des Maklers zu richten: „Wer sich auf sein Kerngeschäft konzentriert, der vermeidet genau dadurch die Haftung. Entscheidungen wie die erste von mir genannte zeigen doch, dass der OGH die Aussage, dass Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, nicht zur Leerformel verkommen lässt.“

Stefan Perner beim AssCompact Trendtag 2026

Trendtag-Keynote Perner: „Wer die Beratung dokumentiert, hat die besseren Karten“

mit Prof. Dr. Stefan Perner, Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes (VfGH)

Beim AssCompact Trendtag wird Prof. Dr. Stefan Perner anhand aktueller Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aufzeigen, welche Auswirkungen die Rechtsprechung auf die Beratungspraxis von Versicherungsmaklern hat. Im Mittelpunkt stehen die Pflichten des Maklers, typische Haftungsrisiken sowie die Konsequenzen aktueller OGH-Urteile für die tägliche Beratung.

Außerdem wird er die wichtigsten Entscheidungen analysieren und mit den Teilnehmern über deren Auswirkungen auf die Praxis diskutieren. „Wer möchte nicht über Haftungsrisiken seiner beruflichen Tätigkeit Bescheid wissen? Ich werde die Rechtsprechung anhand der wichtigsten Fälle analysieren und mit den Teilnehmenden über aktuelle Fragestellungen diskutieren. Ich freue mich darauf!“, so Perner abschließend.

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