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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Ausgehend vom einen durchschnittlich verständigen VN erkennbaren Zweck der Regelung, kurzfristige Mietverhältnisse, insbesondere solche zu Urlaubszwecken, in den Versicherungsschutz einzuschließen, wird dieser erwarten, dass nicht nur der Innenbereich eines gemieteten Hauses, sondern auch ganze Ferienhäuser oder – wie hier – die gesamte Berghütte von der Deckungserweiterung umfasst ist.
versdb 2026, 4
Haftpflichtversicherung
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