7Ob83/26w
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Der VN erhielt spätestens im Jänner 2021 die Versicherungsscheine zu den LV 1 bis LV 3 und spätestens am 19. 4. 2021 eine ordnungsgemäße Belehrung über sein Rücktrittsrecht von den Lebensversicherungsverträgen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde somit die einmonatige Frist zur Geltendmachung seines Rücktrittsrechts nach § 5c Abs 5 VersVG idgF in Gang gesetzt. Sein erst am 10. 4. 2024 erklärter Vertragsrücktritt war verfristet und daher unberechtigt.
versdb 2026, 48
Lebensversicherung
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