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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Die Obergrenze für die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr gilt pro Versicherungsfall, unabhängig davon, ob der VN selbst oder ein Mitversicherter die Obliegenheit verletzt.
versdb 2026, 46
KFZ Haftpflicht
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