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Fahrsicherheitstraining

Fahrsicherheitstraining

23. Oktober 2026

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob109/26v

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Ausschluss in den Versicherungsbedingungen: "Es besteht generell kein Versicherungsschutz für Schäden, [...] (6) die bei jeglichen Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken verursacht werden, ausgenommen bei Fahrsicherheitstrainings.[...]“

OGH zur Definition Fahrsicherheitstraining: Ein Fahrsicherheitstraining setzt jedenfalls die Anwesenheit einer Person voraus, die das Training anleitet, das Fahrverhalten der Teilnehmer beobachtet und ihnen Hinweise gibt, um Fahrfehler zu vermeiden und ihr Fahrverhalten zu verbessern. Die Veranstaltung muss somit darauf ausgerichtet sein, dem Teilnehmer durch eine geplante und zielgerichtete Interaktion mit einem Trainer Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die seine Fahrzeugbeherrschung und Fahrsicherheit in bestimmten, auch im allgemeinen Straßenverkehr auftretenden Situationen verbessern. Ein bloßes „freies Fahren“ auf einer Rennstrecke, bei dem der Teilnehmer ohne Anleitung versucht, sein Fahrverhalten oder seine Fähigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug zu verbessern, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Auf die Bezeichnung einer Veranstaltung als „Fahrsicherheitstraining“ kommt es nicht entscheidend an.

versdb 2026, 44
KFZ Kasko, Unfallversicherung
7Ob109/26v

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