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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Technische Richtlinien, mögen sie auch den Stand der Technik wiedergeben, sind weder Gesetzen noch Verordnungen gleichgestellt und fallen nicht unter die Bestimmung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Obliegenheit) in den Bedingungen, weil nur gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften von dieser Obliegenheit erfasst sind.
versdb 2026, 45
Allgemein
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