Aktuelle Gerichtsentscheidungen verändern die Anforderungen an die Beratung in der Haftpflichtversicherung. Mag. Thomas Bodingbauer, Rechtsanwalt bei Auer Bodingbauer Leitner Stöglehner Rechtsanwälte OG und Keynotespeaker beim AssCompact Trendtag am 8. Oktober 2026, erklärt, welche Entwicklungen Makler kennen sollten, wo häufige Haftungsfallen lauern und warum eine sorgfältige Beratung immer wichtiger wird.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 30.07.2026
Aktuelle Rechtsprechung bringt neue Herausforderungen
Nach Einschätzung von Thomas Bodingbauer prägen derzeit vor allem zwei Entwicklungen die Rechtsprechung in der Haftpflichtversicherung. Einerseits würden die Rechte Geschädigter gestärkt, andererseits würden Gerichte die Grenzen des Haftpflichtschutzes in bestimmten Bereichen klarer definieren: „Im Moment stehen zwei grundlegende Entwicklungen in meinem Fokus. Erstens beobachten wir in unserer Beratungspraxis, dass die Gerichte die Rechte Geschädigter verstärkt schützen. Ein aktuelles Beispiel: Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte klar, dass eine reflexartige Notbremsung zur Unfallvermeidung – eine typische Schreckreaktion – den Geschädigten kein Mitverschulden aufbürdet. Solche Urteile sind wichtig, weil Versicherer diese natürlichen Reaktionen nicht länger als Standard-Ausrede nutzen können.“
Auch im Baubereich habe der OGH jüngst wichtige Klarstellungen getroffen. „Zweitens schärfen aktuelle Entscheidungen die Grenzen des Haftpflichtschutzes im Baubereich. So hat der OGH jüngst bekräftigt, dass eine Haftpflichtpolizze keine Garantie für eigene Schlechtleistungen ist. Versichert sind Schäden Dritter (z. B. Mangelfolgeschäden auf Baustellen), nicht aber die Kosten, um die eigene mangelhafte Arbeit nachträglich auszubessern“, erklärt Bodingbauer.
Kleine Versäumnisse mit großen Folgen
Viele Haftungsfälle würden nicht an komplexen Rechtsfragen scheitern, sondern an Fehlern im Alltag. Besonders häufig sieht Bodingbauer Probleme bei der Schadenmeldung oder beim Verhalten unmittelbar nach einem Schadenfall: „Viele Fälle scheitern an unscheinbaren Details, die im Alltag leicht übersehen werden. Eine typische Falle ist etwa die verspätete oder fehlerhafte Schadenmeldung – wenn ein Versicherungsnehmer eine Frist verstreichen lässt oder Anforderungen aus der Polizze missachtet. Schon eine verzögerte Meldung kann dem Versicherer einen Ablehnungsgrund liefern.“
Ebenso kritisch seien vorschnelle Schuldanerkenntnisse oder kleine Versäumnisse bei bestehenden Verträgen: „Ein anderes Beispiel ist das ungewollte Anerkenntnis von Schuld: Aus Reflex entschuldigen sich Betroffene oft sofort oder räumen Fehler ein – was der Versicherer dann als Verstoß gegen vertragliche Obliegenheiten werten kann. Schließlich sind Deckungslücken durch kleine Versäumnisse ein Dauerbrenner.“
Anforderungen an die Maklerberatung steigen
Aktuelle Gerichtsentscheidungen wirken sich laut Bodingbauer unmittelbar auf die Beratungspraxis aus. Vermittler müssten Risiken noch umfassender dokumentieren und ihre Kunden gezielt auf mögliche Deckungslücken hinweisen: „Durch neue Urteile steigen die Anforderungen an Beratungsdokumentation und Risikoaufklärung. Versicherungsvermittler müssen noch sorgfältiger arbeiten, um mögliche Beratungsfehler zu vermeiden. Kunden – häufig unterstützt von Anwälten – prüfen im Schadenfall genau, ob ihre Makler alle relevanten Risiken angesprochen und Einschränkungen klar kommuniziert haben.“
Besonders wichtig seien vollständige Bedarfsanalysen und laufende Weiterbildung: „Vermittler sollten also insbesondere auf vollständige Bedarfsanalysen und lückenlose Protokollierung achten, gerade bei komplexen Deckungen oder neuen Risiken. Die aktuelle Judikatur zeigt auch, dass Makler sich regelmäßig fortbilden und neue Trends – etwa bei E-Mobilität oder Gesetzesnovellen – antizipieren müssen, um Kunden proaktiv auf Deckungslücken hinzuweisen.“
Neue Risiken durch E-Mobilität
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft neue Mobilitätsformen wie E-Scooter oder leistungsstarke E-Bikes. Hier sieht Bodingbauer erheblichen Aufklärungsbedarf: „Viele glauben, sie seien automatisch durch die Privat-Haftpflicht mitversichert – das stimmt aber nur, wenn das jeweilige Fahrzeug auch tatsächlich der vertraglichen Vereinbarung (vor allem in Bezug auf Leistung und Höchstgeschwindigkeit) entspricht. Hier besteht großer Aufklärungsbedarf.“
Makler sollten ihre Kunden deshalb frühzeitig auf mögliche Lücken im Versicherungsschutz aufmerksam machen. „Makler sollten aktiv ansprechen, in welchem Umfang etwa E-Bikes oder E-Scooter in der Privathaftpflicht mitversichert sind oder eine eigene Deckung brauchen. Da E-Scooter bisher nicht kennzeichnungs- oder versicherungspflichtig sind, hängt der Schutz im Schadenfall oft nur von der privaten Haftpflicht des Fahrers ab“, informiert Bondingbauer.
OGH-Urteil zum Helmtragen bei E-Bikes
Wie schnell aktuelle Judikatur Auswirkungen auf die Beratung haben kann, zeigt aus Sicht Bodingbauers eine Entscheidung des OGH zum Helmtragen bei E-Bikes: „Der Oberste Gerichtshof hat im Frühjahr 2025 entschieden, dass ein verunfallter E-Bike-Fahrer, der keinen Helm trug, ein Mitverschulden an seinen Verletzungen trifft. Das hat viele überrascht, weil es faktisch einer Helmpflicht nahekommt – ohne gesetzliche Grundlage. Für die Beratungspraxis bedeutet das, dass Makler ihre Kunden auf solche impliziten Anforderungen der Gerichte aufmerksam machen müssen.“
Die Entscheidung verdeutliche, dass Makler aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung laufend beobachten sollten. „Wir empfehlen daher schon jetzt, Kunden zur Vorsicht zu raten: etwa E-Bike-Fahrer trotz fehlender Pflicht zum Helmtragen zu ermutigen, immer einen Helm zu nutzen. So lassen sich im Schadenfall Diskussionen über Mitverschulden vermeiden. Diese Entscheidung zeigt, wie juristische Entwicklungen indirekt das Verhalten der Versicherten – und damit auch die Beratungsschwerpunkte von Maklern – verändern können“, erläutert Bodingbauer.
Rechtsanwalt Thomas Bodingbauer beim AssCompact Trendtag 2026

Mag. Thomas Bodingbauer, Rechtsanwalt bei Auer Bodingbauer Leitner Stöglehner Rechtsanwälte OG
Beim AssCompact Trendtag wird Bodingbauer anhand aktueller Entscheidungen aus unterschiedlichen Bereichen der Haftpflichtversicherung aufzeigen, welche Auswirkungen die Rechtsprechung auf die Beratungspraxis von Versicherungsmaklern hat. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Rechte Geschädigter, die Grenzen des Haftpflichtschutzes, typische Haftungsfallen sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der E-Mobilität.
„Solche Klarstellungen sorgen für mehr Rechtsklarheit und bilden daher einen Schwerpunkt meines Vortrags beim Trendtag“, so Bodingbauer abschließend.
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