Mit 31. Juli tritt in Österreich die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur in Kraft. Sie soll Reparaturen erleichtern und Elektroschrott reduzieren. Eine aktuelle Studie des IFH Köln im Auftrag von Wertgarantie zeigt jedoch, dass die wirtschaftlichen Hürden aus Sicht der Konsumenten weiterhin hoch bleiben.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.07.2026
Demnach halten 67% der Befragten Reparaturen im Vergleich zum Neukauf grundsätzlich für zu teuer. Für 32% ist zudem das Alter des Geräts ausschlaggebend gegen eine Instandsetzung. Weitere 17% entscheiden sich gegen eine Reparatur, wenn ein Neugerät nur geringfügig mehr kostet.
Die neuen Regelungen könnten auch für Anbieter von Garantie- und Reparaturkonzepten interessant werden. Belastbare Aussagen über Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt lassen sich aus der Studie jedoch nicht ableiten. Gleichzeitig zeigt die Studie erheblichen Informationsbedarf: Nur 40% der österreichischen Verbraucher kennen das neue Recht auf Reparatur, obwohl es bereits Ende Juli in Kraft tritt. Rund 17% der Befragten gehen zudem irrtümlich davon aus, dass künftig ein Anspruch auf kostenlose Reparaturen besteht.
Nach Einschätzung von Wertgarantie wird der Erfolg der neuen Regelung daher nicht allein von den gesetzlichen Vorgaben abhängen, sondern auch davon, ob Reparaturen wirtschaftlich attraktiver werden und Handel, Hersteller sowie Dienstleister entsprechende Angebote entwickeln.
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