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Wo Unternehmern strafrechtliche Risiken drohen

Wo Unternehmern strafrechtliche Risiken drohen

07. Juni 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Ein Unternehmer kann jederzeit seine Aufgaben verantwortungsvoll ausführen – und ist trotzdem nicht vor strafrechtlichen Ermittlungen geschützt. Denn die Staatsanwaltschaft ist bei einem hinreichenden Anfangsverdacht dazu verpflichtet, die Aufnahme von Ermittlungen zu prüfen und einzuleiten. Gerade in der heutigen Zeit stellt ein umfassender Straf-Rechtsschutz für Unternehmer eine unverzichtbare Absicherung dar.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 6/7/2021

Die Geschäftsleitung trägt die Generalverantwortung

Häufig entstehen Vorermittlungen oder Ermittlungsverfahren durch anonyme Anzeigen, die zum Beispiel ein Wettbewerber oder ein ehemaliger Mitarbeiter initiiert. Durch den Ermittlungszwang muss die Staatsanwaltschaft solchen Hinweisen nachgehen. Außerdem kann es passieren, dass die Behörden bei ihren Ermittlungen gegen eine erste Person zusätzlich auf eine zweite Person aufmerksam werden, gegen die aufgrund des Ermittlungszwangs ebenfalls vorgegangen werden muss.

Im österreichischen Recht gilt das sogenannte Organisationsverschulden, das besagt, dass die Generalverantwortung bei der Geschäftsleitung liegt, auch wenn diese an einem konkreten Tatbestand gar nicht unmittelbar beteiligt war. Das heißt: Unternehmer tragen nicht nur für ihr eigenes Verhalten die volle Verantwortung, sondern im Zweifel auch für alle Aktivitäten innerhalb des Unternehmens.

Werden in einem Unternehmen die Aufgaben in vertikaler Ebene verteilt, bleibt die Geschäftsleitung stets verantwortlich für die Auswahl, die Anweisung und die Überwachung des Mitarbeiters. Bei einer Teilung der Aufgaben auf horizontaler Ebene trägt jedes Mitglied der Geschäftsleitung die Verantwortung für das eigene Ressort. Dies gilt jedoch nicht bei wiederholten Störfällen, der Häufung von Verbraucher- oder Kundenbeschwerden oder in Krisensituationen. Im Zweifel kann dann die eigene Person ins Zentrum von Ermittlungen geraten, auch wenn die Ermittlungen eigentlich einen anderen Bereich des Unternehmens betreffen.

Wo rechtliche Risiken lauern

Der Gesetzgeber erneuert ständig verschiedene gesetzliche Regelungen – und erhöht dadurch die Gefahr einer Strafverfolgung. Es ist daher möglich, dass ein Unternehmer in dem Glauben handelt, keinen Straftatbestand zu erfüllen, obwohl er sich aufgrund aktueller Gesetzesänderungen aber strafbar macht. Unachtsamkeiten und das Nichtbefolgen von Vorschriften sind häufige Auslöser für strafrechtlich relevante Ereignisse. Strafrechtliche Risiken bestehen in einem Unternehmen über den Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten hinaus.

Auch bei einem Freispruch bleiben Kosten

Häufig verlässt sich die Geschäftsleitung bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe auf einen spezialisierten Anwalt. „Mit dessen Hilfe wird das Verfahren eingestellt und dann regelt sich das auch mit den Kosten“, denken viele Unternehmer – und liegen falsch. Die Stundensätze erfahrener und spezialisierter Rechtsanwälte sind häufig beträchtlich. Hinzu kommen Kosten für Gutachten und Sachverständige. Bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch leistet der Bund nur einen Pauschalbetrag für die Verteidigung. Im Regelfall werden damit die tatsächlichen Kosten aber nicht abgedeckt, teilweise nicht einmal in Ansätzen. Folglich birgt auch ein Freispruch ein entsprechendes Kostenrisiko.

Weltweite Deckung schützt vor Risiken durch die Globalisierung

Im Zeichen einer fortschreitenden Globalisierung rückt für international agierende Unternehmen die strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung immer mehr in den Fokus. Komplexe und grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen unterliegen meist unterschiedlichen Rechtsordnungen und Regularien. Einfache und transparente Lösungen sind heute gefragter denn je.

Universal-Straf-Rechtsschutz von ROLAND

Der Universal-Rechtsschutz von ROLAND bietet eine weltweite Deckung und eine umfassende Kostenübernahme in jeder Phase des Strafverfahrens an. Zudem wird das gesamte Unternehmen mitsamt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Deckungsschutz einbezogen, während der Anwalt oder der Sachverständige vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden kann.

Den gesamten Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Juli-Ausgabe!

AssCompact Themen TV: Manager-Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutz-Experten Mag. Isabel Lechner und Dr. Peter Schober referieren am 8. Juni 2021 um 11.00 Uhr im AssCompact Themen TV über „Manager-Rechtsschutz – Wenn die Führungsetage zum Tatort wird!“. Im Vortrag wird aufgezeigt, wo die Eckpunkte und Stolpersteine im Beratungsgespräch über Manager-Rechtsschutz liegen – jetzt anmelden und eine UNABHÄNGIGE Weiterbildungsstunde sichern!

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(Titel-)Bild: ©xyz+ – stock.adobe.com

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