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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Wenn ein Schaden nicht durch das unmittelbare Auftreffen von Spritzern auf dem Lack, sondern erst durch die danach stattgefundene chemische Reaktion entstanden ist, liegt keine unmittelbare mechanische Einwirkung vor und es liegt kein versicherter Kaskoschaden vor (Unfallbegriff nicht erfüllt).
versdb 2026, 25
KFZ Kasko
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