R+V Österreich erweitert die bestehende Vertrauensschadenversicherung um eine spezielle Deckung für Pferdebetriebe. Die Erweiterung richtet sich an Pensions- und Reitbetriebe, Gestüte, Reiterhöfe, Reithallen, Reitschulen, Reitställe, Pferdeverleihe sowie Reit- und Fahrvereine.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11.05.2026
Versichert werden finanzielle Schäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen am Vermögen des Betriebs sowie an eigenen oder eingestellten Pferden. Dazu zählen unter anderem Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Sabotage, Manipulation, Vergiftung oder Doping.
Christian Narten von R+V Österreich :
"Pferdebetriebe tragen eine besondere Verantwortung, gegenüber den Tieren, den Eigentümerinnen und Eigentümern, den Einstellerinnen und Einstellern sowie dem eigenen wirtschaftlichen Betrieb. Genau hier setzt unsere neue Erweiterung an: Sie schützt vor finanziellen Folgen vorsätzlich unerlaubter Handlungen, die im Stallalltag oft unterschätzt werden."
Schutz auch für Personen im Umfeld des Betriebs
Die Versicherung gilt nicht nur für Mitarbeiter oder klassische Vertrauenspersonen. Der Schutz erstreckt sich auch auf Personen im Umfeld einer Reitanlage, darunter Einsteller mit schriftlichem Pferdeeinstellungsvertrag, Personen mit Reitbeteiligung, Reitschüler, externe Reitlehrer, Tierärzte sowie weitere Personen, die mit Wissen des Betriebs auf der Anlage tätig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Schäden durch Dritte abgesichert.
Abgedeckt werden außerdem Schäden im Zusammenhang mit digitalen Betrugsfällen, etwa durch gefälschte Pferdeinserate, manipulierte Fotos, falsche Identitäten oder betrügerische Verkaufsangebote auf Online-Plattformen. Darunter fallen auch Täuschungen beim Pferdekauf, beispielsweise über Alter, Gesundheitszustand, Ausbildung oder Charakter eines Pferdes.
Zusätzlich schützt die Deckung vor klassischen Vertrauensschäden wie Fake-President- oder Fake-Identity-Betrug sowie manipulierten Zahlungsströmen, teilweise unter Einsatz künstlicher Intelligenz.
Versicherungssumme bis 100.000 Euro
Die maximale Versicherungssumme beziehungsweise Entschädigungsgrenze beträgt bis zu 100.000 Euro inklusive Schadennebenkosten. Mitversichert sind dabei unter anderem Tierarzt-, Sachverständigen- oder Obduktionskosten.
Bei bestimmten Schäden durch Dritte liegt die maximale Leistung bei 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, höchstens jedoch bei 50.000 Euro. Leistungen aus bestehenden OP-Kosten- oder Tierlebensversicherungen werden im Schadenfall angerechnet.
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