7Ob217/25z
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Der VN strebt die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aufgrund der höheren Zinsbelastung an, die er aufgrund des Konvertierungsvertrags zu tragen habe. Seinen Anspruch stützt er darauf, dass er von den Mitarbeitern der Bank durch die unrichtige In-Aussicht-Stellung einer Erweiterung des Kredits arglistig zum Abschluss des Konvertierungsvertrags veranlasst und dabei falsch über die Konsequenzen dieser Konvertierung informiert worden sei.
Es trifft zwar zu, dass ohne den ursprünglichen Fremdwährungskredit der VN auch den Konvertierungsvertrag nicht hätte abschließen können. Es liegt keine Vorvertraglichkeit vor, weil der VN keine Verstöße der Bank beim Abschluss des Fremdwährungskredits behauptet, sondern seine Schadenersatzansprüche ausschließlich mit Handlungen unmittelbar vor dem Abschluss des Konvertierungsvertrags begründet. Der Versicherungsfall liegt in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsvertrages.
versdb 2026, 22
Rechtsschutz
7Ob217/25z
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