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Die KI- Revolution – Fluch oder Segen?

(Bild: © ipopba - stock.adobe.com)

Die KI- Revolution – Fluch oder Segen?

15. Mai 2025

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6 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Es gibt kaum noch ein Superlativ, das nicht mit Künstlicher Intelligenz (KI) oder im englischen Original Artificial Intelligence (AI), in Verbindung gebracht wird. KI wird oft als Lösung all unserer Probleme und als Motor zukünftiger Entwicklungen gesehen.

Artikel von:

Mag. Iur. Günther Zikulnig

Mag. Iur. Günther Zikulnig

Jurist und Geschäftsführer der DDSB.AT Beratung GmbH

Was zeichnet aber künstliche Intelligenz aus?

Es handelt sich um ein maschinenbasiertes System, welches autonom arbeitet, sich nach der Einführung anpassen und aus Eingaben ableiten kann, wie Ergebnisse erzeugt werden können. Vereinfacht gesagt ist es die Fähigkeit, aus Erfahrungen zu lernen, um damit Anfragen zu lösen.

Insbesondere die Anpassungsfähigkeit spielt eine wesentliche Rolle und kann in unterschiedliche Ausprägungen unterteilt werden.

Die Anwendungsmöglichkeiten sind unendlich und reichen von Chatbots über Transkriptionen bis hin zu E-Mail Posteingangsmanager. Die Hauptanwendungsbereiche im unternehmerischen Alltag sind im Moment die Generierung von Texten, Bildern und Videos.

Was bedeutet das für uns als Individuen,
Unternehmen und Gesellschaft?

Viele Menschen sind im Alltag überfordert mit digitalen Tools, die sich schnell weiterentwickeln. Unsere Einstellung zu Cyber-Security und Datenschutz ist oft nachlässig. Schutzmaßnahmen werden als bürokratischer Aufwand abgetan.

Das könnte uns deshalb Probleme bescheren, wenn wir bedenken, wie fehlerhaft und hilflos zahlreiche Anwender im Alltag mit digitalen Tools umgehen, weil sie durch die rasende technologische Entwicklung überrollt wurden.

„Datenschutz verkompliziert alles und kostet Geld“, sagen viele. Cyber-Security wird vernachlässigt, weil sie „keinen Umsatz bringt“ und man glaubt, „es trifft mich nicht“. In diesem kurzsichtigen Umfeld wird KI als Heilsbringer angesehen, ohne die Gefahren zu verstehen. Tools wie „ChatGPT“ werden unkontrolliert und gratis genutzt, von Schülern bis zu Mitarbeitern: Ob Protokolle, Übersetzungen, kreative Texte oder Vertragsentwürfe – KI wird vielfach eingesetzt. Ohne jeglichem Verständnis für Gefahrenabwehr, Schulungsbedarf und Transparenz.

Folgen unbedachten Handelns

Aber gerade das ist der unabdingbare Hebel. Wir dürfen nicht nur aus Angst vor möglichen Strafzahlungen durch AI-Act oder Datenschutzgesetze Problembewusstsein entwickeln, sondern müssen uns über die Folgen unseres unbedachten Handelns bewusst werden.

Problemgebiete durch einen unsachgemäßen Einsatz im Zusammenhang mit Produkthaftung, Urheber- und Datenschutzrecht liegen auf der Hand.

Der richtige Umgang ist immens wichtig.
Abzuklären gilt es…

Vor dem Einsatz einer entsprechenden Software müssen unbedingt einige Punkte abgeklärt werden: Wie sehen die Nutzungsbedingungen aus? Wozu gebe ich meine Zustimmung? Welche Rechte und Pflichten kommen mir zu, welche dem Softwareanbieter? Gibt es einen Haftungsausschluss des Anbieters? Erwerbe ich Exklusivrechte am Ergebnis? Etc., etc.

Aber auch die Einstellungen in den Programmen spielen eine große Rolle: Durch Anpassungen können zahlreiche Fallstricke und Stolpersteine vermieden werden. Verwende ich beispielsweise im unternehmerischen Einsatz Daten, welche personenbezogen sind oder aber nicht öffentliche, unternehmerische Daten betreffen, kann bereits ein Verstoß gegeben sein. Zusätzlich ist relevant, ob die vom User eingegebenen Daten für weiteres maschinelles Anlernen herangezogen werden (dürfen). Dies kann häufig in den Einstellungen deaktiviert werden, was aber kaum jemand weiß oder tut. Hier zeigen sich deutlich Unterschiede zwischen Gratis- und Bezahlversionen. Bei Letzteren sind weit mehr Einstellungen möglich, die helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Wie RA Mag. Stephan Novotny im einem Artikel feststellte, müssen Personen im Versicherungsvertrieb, die mit KI-Systemen arbeiten, seit Februar 2025 verpflichtend an KI-Schulungen teilnehmen.

Also sollten in Unternehmen neben der verpflichtenden Schulung, vorab der Einsatz aller KI-Anwendungen im Zusammenhang mit Datenschutz überprüft und die wesentlichen Informationen von Herstellerseite recherchiert werden.

Weiters sollte es eine interne Richtlinie geben, die die Rahmenbedingungen im Unternehmen festlegt.

Basis dafür ist die EU-KI-Verordnung, deren Zweck die Einführung und ein gleichmäßiges, hohes Schutzniveau im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz im Binnenmarkt ist.

Ziel ist es, sichere Produkte in Verkehr zu bringen, welche auch unter Einhaltung höchster Standards den DSGVO-konformen-Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleisten. Es soll dadurch auch ein höheres Vertrauen der Nutzer in diese Produkte erreicht werden.

Dabei orientiert sich die Intensität der Vorgaben unter anderem an vier Risikostufen, wobei Stufe 4 (= inakzeptables Risiko) verboten ist. Dabei handelt es sich um KI-Systeme, die das menschliche Verhalten manipulieren oder Schwachstellen ausnutzen. Diese sind unter dem Begriff „Social Scoring“ bekannt, wie sie in China Verwendung finden. Derartige Systeme stehen im krassen Widerspruch zu den Werten der EU und ist daher verboten.

Zum Abschluss darf ich einen Spruch einfügen, der meinen Wunsch für dieses Thema beinhaltet: „Ich glaube, Künstliche Intelligenz wird unser Partner sein. Wenn wir sie missbrauchen, wird sie ein Risiko sein. Wenn wir sie richtig einsetzen, kann sie unser Partner sein.“ – Masayoshi Son, Japanischer Tech-Unternehmer.

Den gesamten Beitrag lesen Si ein der AssCompact Mai-Ausgabe!

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