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Winterreifenpflicht ab November: UNIQA warnt vor Unfallrisiken im Herbst

(Bild: © UNIQA)

Winterreifenpflicht ab November: UNIQA warnt vor Unfallrisiken im Herbst

29. Oktober 2026

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Ab 1. November gilt in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die situative Winterreifenpflicht. UNIQA weist darauf hin, dass ungeeignete Bereifung bereits vor dem ersten Schneefall zum Unfallrisiko werden kann. Neben den Folgen für die Verkehrssicherheit können sich im Schadenfall auch versicherungsrechtliche Fragen stellen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.10.2026

Nässe, Nebel, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrbedingungen bereits im Herbst erschweren. Nach Angaben von UNIQA werden die meisten Unfälle aufgrund ungeeigneter Bereifung zwischen November und Anfang Dezember registriert. Viele Autofahrer warten mit dem Reifenwechsel bis zum ersten Frost oder Schneefall.

Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group AG, erklärt:

"Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen."

Wie relevant die winterlichen Straßenverhältnisse für das Unfallgeschehen sind, zeigen Zahlen der Statistik Austria. Demnach ereigneten sich in den Monaten November bis März des Jahres 2025 rund 8.000 Pkw-Verkehrsunfälle. Rund 500 Unfälle passierten auf schneebedeckten, vereisten oder matschigen Fahrbahnen.

Die situative Winterreifenpflicht gilt in Österreich von 1. November bis 15. April. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Pkw mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Verstöße können laut UNIQA Verwaltungsstrafen von rund 100 Euro bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen, abhängig von den Umständen und einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Auch für die Schadenregulierung kann die Bereifung eine Rolle spielen. In der Kaskoversicherung kann geprüft werden, ob fehlende oder ungeeignete Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Ob sich daraus Folgen für den Versicherungsschutz ergeben, hängt vom Einzelfall ab.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleiben berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich gedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer allerdings Regress beim Versicherungsnehmer oder anderen verantwortlichen Personen nehmen.

Foto oben: Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group AG

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