Die Wiener Städtische hat mit „sicherer.nachlass“ eine neue Risikoablebensversicherung vorgestellt. Das Produkt dient der Absicherung finanzieller Verpflichtungen und bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei Versicherungssumme und Vertragsform.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 26.01.2026
Sonja Brandtmayer, Generaldirektor-Stellvertreterin der Wiener Städtischen:
"Gerade wenn Zukunftsängste zunehmen, brauchen Menschen Lösungen, die ihnen Halt geben – sicherer.nachlass ist genau dafür konzipiert und bietet Kund:innen dank neuer Features einen weitreichenden Schutz."
Die Ablebensversicherung ist so konzipiert, dass sich der Verlauf der Versicherungssumme an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen lässt. Versicherungsnehmer können zwischen einer gleichbleibenden, einer linear fallenden oder einer kreditorientierten Versicherungssumme wählen. Die kreditorientierte Variante orientiert sich am Verlauf eines Kredits und soll Finanzierungslücken während der Laufzeit vermeiden.
Vertragsmodelle und Bezugsrecht
Der Vertrag kann für eine einzelne Person oder für zwei Personen auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden. Beim gegenseitigen Modell wird die Versicherungsleistung im Todesfall direkt an die hinterbliebene versicherte Person ausbezahlt, ohne ein Verlassenschaftsverfahren abwarten zu müssen. Zusätzlich kann ein namentlich festgelegtes Bezugsrecht vereinbart werden, um eine rasche Auszahlung sicherzustellen.
Optionale Zusatzbausteine
Der Versicherungsschutz kann durch optionale Zusatzversicherungen ergänzt werden, etwa durch einen Prämienerlass im Krankheitsfall oder durch den Einschluss von „Family Plus“. Diese Bausteine sind optional und können je nach individueller Lebenssituation gewählt werden.
Anpassung bei veränderten Lebensumständen
Für bestimmte Lebensereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder den Erwerb einer Immobilie ist eine Nachversicherungsoption vorgesehen. Bis zum 50. Lebensjahr kann die Versicherungssumme dabei ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 50.000 Euro erhöht werden. Stirbt bei einem Vertrag auf Gegenseitigkeit eine versicherte Person, kann die verbleibende Person innerhalb von drei Monaten eine gleichwertige Ablebensversicherung ohne erneute Risikoprüfung abschließen.
Regelungen bei Zahlungsschwierigkeiten
Auch für vorübergehende finanzielle Engpässe enthält das Produkt Regelungen. Eine Prämienstundung von bis zu drei Monaten ist möglich. Wurde ein Vertrag aufgrund von Zahlungsverzug gekündigt, kann er innerhalb von sechs Monaten durch Nachzahlung der offenen Prämien zu unveränderten Bedingungen wieder in Kraft gesetzt werden.
Foto oben: Sonja Brandtmayer, Generaldirektor-Stellvertreterin der Wiener Städtischen
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