Der VVO begrüßt die von der Bundesregierung angekündigte Möglichkeit, Abfertigungsgelder in Lebensversicherungen zu übertragen. Gleichzeitig wird auf ausstehende Reformschritte in der zweiten Säule des Pensionssystems verwiesen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.04.2026
Die österreichische Versicherungswirtschaft hat die im Ministerrat angekündigte Reform zur zweiten Säule des Pensionssystems grundsätzlich positiv aufgenommen. Konkret geht es um eine geplante Übertragungsmöglichkeit von Abfertigungsgeldern in Lebensversicherungen. Damit sollen Arbeitnehmer künftig mehr Spielraum erhalten, angespartes Kapital aus der betrieblichen Vorsorge in alternative Vorsorgeprodukte zu verlagern. Aus Sicht der Branche würde dies den Wettbewerb zwischen den Anbietern der zweiten Säule erhöhen und die Wahlmöglichkeiten erweitern.
Gleichzeitig sieht der Versicherungsverband weiteren Reformbedarf. Bei der betrieblichen Kollektivversicherung geht es aus Sicht der Branche vor allem darum, die gesetzlichen Vorgaben so anzupassen, dass breitere Veranlagungsmöglichkeiten und damit höhere Ertragschancen möglich werden. Auch bei der Zukunftssicherung wird eine Änderung gefordert: Der steuerliche Freibetrag von derzeit 300 Euro pro Jahr, den Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter in Vorsorgeprodukte einzahlen können, besteht seit 1975 unverändert. Eine im Regierungsprogramm angekündigte Anpassung wurde bislang nicht umgesetzt.
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