Die VAV Versicherung bringt zur Motorradsaison 2026 einen überarbeiteten Motorradtarif auf den Markt. Neu sind unter anderem der generelle Einschluss grober Fahrlässigkeit in der Kasko, erweiterte Altersgrenzen für ältere Fahrzeuge sowie eine optionale Mitversicherung von Sicherheitsbekleidung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 03.03.2026
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Kaskoversicherung. Künftig ist grobe Fahrlässigkeit generell mitversichert. Damit bleibt der Versicherungsschutz auch dann aufrecht, wenn ein Schaden durch einen als grob fahrlässig eingestuften Fahrfehler verursacht wurde.
Erweiterte Annahme für ältere Motorräder
Der neue Tarif sieht zudem angepasste Altersgrenzen vor. In der Teilkaskoversicherung können Motorräder künftig bis zu einem Alter von 15 Jahren versichert werden. In der Vollkaskoversicherung liegt die Annahmegrenze bei zehn Jahren. Damit erweitert die VAV den Kreis der versicherbaren Fahrzeuge, insbesondere im Bereich hochwertiger oder gepflegter Maschinen.
Sicherheitsbekleidung optional absicherbar
Neu ist auch die Möglichkeit, Motorrad-Sicherheitsbekleidung wie Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel gegen Mehrprämie mitzuversichern. Im Schadenfall sind damit auch diese Ausrüstungsgegenstände vom Versicherungsschutz umfasst.
DI Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied der VAV Versicherungs-AG, erklärt:
"Mit dem neuen Motorradtarif setzen wir bewusst auf eine klare Zielgruppenorientierung und eine risikogerechte Prämiengestaltung. Wir bieten mehr Sicherheit durch erweiterte Kaskodeckungen, flexible Annahmerichtlinien und optionale Zusatzleistungen – ein starkes Gesamtpaket für eine unbeschwerte Motorradsaison 2026."
Foto oben: DI Christian Sipöcz, Vorstandsmitglied der VAV Versicherungs-AG
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