zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Serienschaden

Serienschaden

15. Juli 2026

|

4 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob157/25a

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Serienschadenklausel nicht gröblich benachteiligend

Die Serienschadenklausel des Abschnitt A, Z 2, 4.2.4 EHVB 1995 ist, soweit sie sich auf gleichartige, in einem technischen Zusammenhang stehende Ursachen bezieht, in einer zwischen den Unternehmern vereinbarten Produkthaftpflichtversicherung nicht gröblich benachteiligend im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB.

Serienschadenklausel nicht ungewöhnlich iSd § 864a ABGB

Serienschadenklauseln sind seit langer Zeit branchenüblich und grundsätzlich nicht ungewöhnlich.

Serienschaden - gleichartige Ursachen, technischer Zusammenhang

Nach Abschnitt A, Z 2, 4.2.4 EHVB 1995 (Produktehaftpflicht) gelten mehrere Lieferungen als ein Versicherungsfall, wenn sie aus derselben Ursache Schäden auslösen. Ferner gilt als ein Versicherungsfall, wenn mehrere Lieferungen aus gleichartigen Ursachen Schäden auslösen, sofern zwischen diesen Ursachen ein rechtlicher, wirtschaftlicher oder technischer Zusammenhang besteht.
Da die gegenständliche Serienschadenklausel im Unterschied zu älteren österreichischen Bedingungen nicht auf die Lieferung der gleichen mangelhaften Ware Bezug nimmt und damit keine solche „Warenklausel“ formuliert, reicht das Vorliegen gleich(artig)er Mängel in mehreren Lieferungen für eine Beurteilung als Serienschaden nicht aus, vielmehr kommt es auf deren Ursache(n) an.
Im vorliegenden Fall beruhen die durch die Produktmängel verursachten Schäden adäquat kausal darauf, dass in Folge eines einheitlichen Irrtums vier Fässer des ungeeigneten, saccharinhaltigen Farbansatzes beigemengt, in den Vorratstank gefüllt und dann zum Drucken (von Mundstückbelagspapier für Zigaretten) verwendet wurden. Es steht fest, dass aufgrund mehrerer inhaltsgleicher Anordnungen an zwei Arbeiter an verschiedenen Tagen in vier Produktionsvorgängen die kontaminierte Rohfarbe beigemischt wurde. Insofern ist von mehreren Umsetzungsvorgängen auszugehen. Allerdings hatten alle vier Fässer aus demselben Grund die gleiche falsche Beschriftung. Die Mitarbeiter unterlagen hinsichtlich aller Fässer dem gleichen Irrtum. Zudem wurde der fertige Farbansatz in denselben Sammeltank gefüllt und untrennbar vermengt sowie von dort zum Bedrucken der letztlich mangelhaften Mundstückbelagspapiere verwendet. Damit handelt es sich jedenfalls um „gleichartige Ursachen“ im Sinn der „erweiterten Ursachenklausel“ nach Abschnitt A, Z 2, 4.2.4 zweiter Satz EHVB 1995.
Hier sind die einzelnen Umsetzungshandlungen – also das mehrfache Beimengen der gesüßten Farbansätze auf Anordnung des Vorgesetzten – nicht ohne die gemeinsam zugrunde liegende Vorgeschichte denkbar. Der Versuch im Jahr 2014 gesüßte Farbe zu verwenden, die Beschriftung und Lagerung der übrig gebliebenen Fässer und der daraus resultierende Irrtum, es handle sich um ungesüßte weiße Farbe, lagen dem einheitlichen Beschluss zugrunde, diese Farbe bei der Produktion ungesüßter Mundstückbelagspapiere aufzubrauchen. Dieser Entschluss wurde durch inhaltsgleiche Arbeitsanweisungen beim exakt gleichen Produktionsschritt mit der in gleicher Weise mangelhaften Rohfarbe in engem zeitlichen Zusammenhang umgesetzt. Hinzu kommt, dass die kontaminierten Farbansätze im Produktionsprozess alle in denselben Vorratstank gefüllt wurden, aus dem die mangelhafte Farbe für das Bedrucken der Mundstückbelagspapiere schließlich entnommen wurde. Die Vorgeschichte und der auf einem Irrtum beruhende Entschluss, die gelagerten Fässer mit der gesüßten Farbe in der Produktion ungesüßter Mundstückbelagspapiere zu verwenden, sind damit gemeinsame Bedingung für die darauf folgenden Umsetzungshandlungen, welche schließlich die Schäden verursacht haben. Die Gleichartigkeit der Schadensursachen beruht hier nicht auf Zufall. Die gleichartigen Schadensursachen stehen damit auch in technischem Zusammenhang im Sinn der zu beurteilenden Serienschadenklausel.

versdb 2026, 32
Haftpflichtversicherung
7Ob157/25a





zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)