7Ob62/26g
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Ausschluss in den Bedingungen für die Bauwesenversicherung (BW 1/75):
"Ausgeschlossen von der Versicherung sind
[...]
B) Verlust der versicherten Sachen durch:
a) [...]
b) Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, dauernde Sachentziehung, unbefugten Gebrauch, Entwendung, Raub, Erpressung, Betrug oder Untreue."
Entscheidung des OGH: Auch ein Einbruchsdiebstahl umfasst sämtliche Tatbestandselemente eines Diebstahls und ist somit vom Begriff des Diebstahls umfasst und daher nach dieser Bestimmung nicht versichert.
versdb 2026, 31
Bauwesenversicherung
7Ob62/26g
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