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Ausschluss Diebstahl in der Bauwesenversicherung

Ausschluss Diebstahl in der Bauwesenversicherung

15. Juli 2026

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob62/26g

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Ausschluss in den Bedingungen für die Bauwesenversicherung (BW 1/75):
"Ausgeschlossen von der Versicherung sind
[...]
B) Verlust der versicherten Sachen durch:
a) [...]
b) Diebstahl, Veruntreuung, Unterschlagung, dauernde Sachentziehung, unbefugten Gebrauch, Entwendung, Raub, Erpressung, Betrug oder Untreue."

Entscheidung des OGH: Auch ein Einbruchsdiebstahl umfasst sämtliche Tatbestandselemente eines Diebstahls und ist somit vom Begriff des Diebstahls umfasst und daher nach dieser Bestimmung nicht versichert.

versdb 2026, 31
Bauwesenversicherung
7Ob62/26g

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