AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und branchenrelevante OGH-Urteile.
Artikel von: Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Berechnung Leistung Dauerinvalidität
Der VN erlitt beim Unfall einen Invaliditätsgrad im Ausmaß von 2% des Beinwerts von 70%. Zu berücksichtigen ist weiters nach Art 11.2. AUVB 2016 der Mitwirkungsanteil von 75% durch die bestehende Beinachsenfehlstellung und die daraus resultierende Überbelastung des inneren Kniegelenkskompartements und der wiederum daraus folgende Knorpelschaden sowie die bestehende Arthrose. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad ergibt sich durch Kürzung um diesen Mitwirkungsanteil. Der für die Leistungsart „Unfallkapital“ maßgebliche ärztlich festgestellte Grad der dauernden Invalidität beträgt daher 0,35% (2% des Beinwerts von 70% abzüglich des Mitwirkungsanteils von 75%). Da die dauernde Invalidität unter 1% liegt, steht dem VN für diesen Unfall die begehrte Versicherungsleistung nicht zu (Mindestinvaliditätsgrad lt. Bedingungen: 1%).
versdb 2025, 4
Unfallversicherung
7Ob201/24w
Inkaufnahme
Der VN führte bei drei Patientinnen Anästhesieleistungen durch. Dazu verabreichte er der ersten Patientin intravenös das Narkosemittel Propofol aus einer am Vortag von ihm selbst angebrochenen, bereits benutzten Flasche. Danach entnahm er mit derselben Spritze Propofol aus einer neuen Flasche und verabreichte dieses den beiden weiteren Patientinnen ebenfalls intravenös. Entgegen den einschlägigen Vorschriften hatte er die angebrochene Flasche am Vortag nicht entsorgt, sondern über Nacht bei sich zu Hause gelagert, wodurch es zu einer Kontamination ihres Inhalts mit einem Darmkeim gekommen war. Der VN hat jedenfalls Kenntnis von den Vorschriften und den Folgen gehabt, die durch sein Handeln möglicherweise eintreten könnten. Er hat daher bewusst diesen Vorschriften zuwider gehandelt und in Kauf genommen, dass durch seine Handlungen die gegenständlichen Schadenseintritte wahrscheinlich eintreten würden. Bereits der Risikoausschluss "Inkaufnahme" in der Haftpflichtversicherung kommt zur Anwendung. Der Versicherer ist leistungsfrei.
versdb 2025, 3
Haftpflichtversicherung
7Ob185/24t
Garantie
Klausel im Lebensversicherungsvertrag: „Der Versicherer selbst übernimmt keine Garantie für den Wert der Garantiefondsanteile zu einem bestimmten Stichtag für die Leistungsfähigkeit der Garantiefonds oder für die Solvenz der S*. Dieses Risiko trägt somit der Versicherungsnehmer.“ Diese Klausel ist weder benachteiligend noch intransparent.
versdb 2025, 2
Lebensversicherung
7Ob156/24b
Lastschriftrückweisung
Das Schreiben des Versicherers weist explizit darauf hin, dass der offene Betrag in den nächsten Tagen vom angeführten Konto abgebucht wird. Gleichzeitig ersucht der Versicherer den VN, für eine ausreichende Dotierung zu sorgen und er kündigt den Einzug der Forderung mit der SEPA-Lastschrift frühestens für den 21. 3. 2023 an. Ein – mangels Deckung des Kontos – erfolgloser Abbuchungsversuch kommt einer Nichtzahlung der Prämie durch den VN gleich.
versdb 2025, 1
Allgemein
7Ob178/24p
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