Rechtsanwältin Mag. Manuela Zimmermann, Partnerin bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH, erklärt im Interview, welche Herausforderungen die Umsetzung der ESG-Vorgaben für Versicherungsmakler mit sich bringt und wie sie sich gegen rechtliche Risiken absichern können.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 05.02.2025

Rechtsanwältin Mag. Manuela Zimmermann, Partnerin bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Nachhaltigkeit spielt in zahlreichen Bereichen unseres Lebens mittlerweile eine zentrale Rolle; seit 2022 auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Die Einbeziehung von ESG in den Versicherungssektor hatte u.a. zum Ziel, Veranlagungen von Kleinanlegern in nachhaltige Produkte zu lenken, erklärt Mag. Manuela Zimmermann. Kleinanleger investieren jährlich rund 0,8 Billionen Euro in Lebensversicherungsprodukte. „Anbieter von Versicherungsprodukten können somit maßgeblich dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu erleichtern.“
Herausforderungen bei der Umsetzung der ESG-Vorgaben
Die größte Herausforderung sieht Zimmermann im hohen Beratungsaufwand. „Der durchschnittliche Kleinanleger wird sich in der Praxis nur wenig mit Veranlagungen, insbesondere mit nachhaltigen Veranlagungen, beschäftigt haben.“ Es sei zwingend notwendig, dass Versicherungsmakler über umfassende Kenntnisse verfügen. „Der Kunde muss aufgeklärt werden, was eine nachhaltige Veranlagung ist und welche Möglichkeiten es gibt.“ Der Versicherungsvermittler müsse nicht nur die Begrifflichkeiten klar erläutern, sondern auch die unterschiedlichen Präferenzen des Kunden verstehen und diese angemessen in die Beratung einfließen lassen.
Nachhaltigkeitspräferenzen richtig ermitteln und berücksichtigen
Zimmermann erklärt, wie Makler die ESG-Vorgaben korrekt umsetzen können: „Zunächst muss der Makler klären, ob der Kunde weiß, was eine nachhaltige Veranlagung ist.“ Wenn der Kunde Interesse an nachhaltigen Produkten zeigt, sind die spezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen. „Wichtig ist, dass der Makler die verschiedenen Optionen detailliert erklärt, um Missverständnisse zu vermeiden“, so Zimmermann. Zudem müssen alle Informationen und Entscheidungen des Kunden klar und nachvollziehbar dokumentiert werden. „Der gesamte Prozess muss so aufbereitet sein, dass er jederzeit überprüft werden kann.“
Rechtliche Konsequenzen für Makler bei fehlerhafter ESG-Beratung
Zimmermann erläutert, dass Makler, die im Bereich der Versicherungsanlageprodukte tätig sind, die Nachhaltigkeitsvorgaben aus der Offenlegungsverordnung erfüllen müssen. „Wenn der Makler eine Empfehlung für ein Produkt abgibt, das nicht den Wünschen des Kunden entspricht, verstößt er gegen die Standesregeln für Versicherungsvermittlung. Dies kann zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen“, warnt sie. Darüber hinaus könnte der Ruf des Maklers gefährdet werden, falls ein solcher Verstoß öffentlich gemacht wird. „Es drohen außerdem Ansprüche von Kunden, wenn diese das Gefühl haben, dass sie falsch oder unzureichend beraten wurden.“
Dokumentation: Der Schutz vor Haftungsansprüchen
Zimmermann betont, dass alle Gespräche und Abfragen im Zusammenhang mit der ESG-Beratung dokumentiert werden müssen. „Das gilt auch, wenn der Kunde keine nachhaltige Veranlagung wünscht.“ Besonders wichtig sei es, Änderungen der Präferenzen des Kunden festzuhalten. „Änderungen müssen immer mit den Gründen dafür dokumentiert werden“, erklärt Zimmermann. So sei der Makler im Falle eines rechtlichen Streits abgesichert. „Diese Dokumentation sollte für eine lange Zeit aufbewahrt werden, um auch Jahre später noch verfügbar zu sein.“
ESG-Vorgaben verständlich an den Kunden kommunizieren
Die ESG-Thematik ist komplex, und Zimmermann räumt ein, dass es eine Herausforderung ist, diese dem Kunden verständlich zu erklären. „Die Begrifflichkeiten sind sperrig und nicht leicht verständlich“, erklärt sie. Auch wenn es keine einfachen Lösungen gibt, rät Zimmermann, sich stets auf eine klare und einfache Erklärung zu konzentrieren. „Es ist wichtig, dass der Makler sich Zeit nimmt, um sicherzustellen, dass der Kunde die verschiedenen nachhaltigen Optionen versteht und die Vor- und Nachteile klar aufgezeigt werden.“
Fortbildung und Schulung: Wesentlich für die korrekte Beratung
Zimmermann hebt hervor, wie wichtig es ist, dass Makler regelmäßig weitergebildet werden. „Makler müssen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um ihren Kunden eine fundierte und korrekte Beratung bieten zu können“, betont sie. Durch kontinuierliche Fortbildung könne sichergestellt werden, dass die Makler immer auf dem neuesten Stand sind und die ESG-Vorgaben ordnungsgemäß umsetzen. „Nur durch ständige Schulung können Versicherungsmakler sicherstellen, dass sie ihre Beratungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit korrekt erfüllen.“
Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe!
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren