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Lastschriftrückweisung

Lastschriftrückweisung

05. Februar 2025

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob178/24p

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Das Schreiben des Versicherers weist explizit darauf hin, dass der offene Betrag in den nächsten Tagen vom angeführten Konto abgebucht wird. Gleichzeitig ersucht der Versicherer den VN, für eine ausreichende Dotierung zu sorgen und er kündigt den Einzug der Forderung mit der SEPA-Lastschrift frühestens für den 21. 3. 2023 an. Ein – mangels Deckung des Kontos – erfolgloser Abbuchungsversuch kommt einer Nichtzahlung der Prämie durch den VN gleich.

versdb 2025, 1
Allgemein
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