7Ob156/24b
Artikel von:

Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Klausel im Lebensversicherungsvertrag: „Der Versicherer selbst übernimmt keine Garantie für den Wert der Garantiefondsanteile zu einem bestimmten Stichtag für die Leistungsfähigkeit der Garantiefonds oder für die Solvenz der S*. Dieses Risiko trägt somit der Versicherungsnehmer.“ Diese Klausel ist weder benachteiligend noch intransparent.
versdb 2025, 2
Lebensversicherung
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