7Ob160/22p
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Klausel: "Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsunternehmen später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht, besteht, unabhängig davon, wann der Versicherungsunternehmer Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangt, kein Versicherungsschutz."
Die Klausel ist objektiv und subjektiv ungewöhnlich und deshalb iSd § 864a nichtig.
versdb 2023, 9
Rechtsschutz
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