7Ob160/22p
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Klausel: "Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind."
Die Klausel ist zulässig.
versdb 2023, 9
Rechtsschutz
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