zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Abtretung, Verpfändung

Abtretung, Verpfändung

19. Januar 2023

|

1 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob160/22p

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Klausel: "Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind."

Die Klausel ist zulässig.

versdb 2023, 9
Rechtsschutz
7Ob160/22p

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)