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19. Januar 2023

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob162/22g

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass für die von der Klägerin (VN) selbst durchgeführten Aufräumarbeiten nicht die von ihr geltend gemachten Kosten für (fiktive) Fremdleistungen anzusetzen seien, sondern ein in Anwendung des § 273 ZPO reduzierter Betrag, ist nicht korrekturbedürftig, zumal die Klägerin ansonsten bereichert wäre.

versdb 2023, 10
- Allgemein
7Ob162/22g

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