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AssCompact Gewerbesymposium 2023: Mythos "Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung"

AssCompact Gewerbesymposium 2023: Mythos "Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung"

19. Januar 2023

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7 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Dr. Georg Aichinger ist Geschäftsführer bei Koban solDORA GmbH und Referent beim AssCompact Gewerbesymposium 2023, wo er über den „Mythos Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung“ referieren wird. Dabei zeigt er auf, dass es sich bei der Strafrechtsschutz um kein Massenprodukt von der Stange handelt und erklärt, warum jeder Unternehmer eine Strafrechtsschutzversicherung braucht, in welchen Punkten sich die angebotenen Deckungen voneinander unterscheiden, wo gefährliche Fallstricke lauern und wie sich eine eigene Haftung als Vermittler vermeiden lässt.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/19/2023

Sowohl zivilrechtliche Haftungsgefahren als auch strafrechtliche Verantwortlichkeiten nehmen laut Georg Aichinger, massiv zu. Viel schlimmer als das rechtliche Umfeld, in dem sich Geschäftsleiter heute bewegen, sei ihre faktische Ausgangssituation. „Sie müssen für alles Ungemach im Unternehmen den Kopf hinhalten. Anteilseigner, die finanziell geschädigt worden sind, erwarten sich gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Wiedergutmachung. Zum Teil führt die schlichte Existenz einer Rechtsschutzversicherung zu Begehrlichkeiten, gelegentlich befeuert auch ein Angebot eines Prozesskosten-Finanzierers das Einbringen einer Schadenersatzklage.“ Auch Strafrechtliche Ermittlungsverfahren nehmen laut Aichinger zu, weil es immer einfacher wird, sie „ins Rollen“ zu bringen. „Ich verweise hier nur auf das bald in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz, das in Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie Eingang in unsere Rechtsordnung finden wird. Unternehmen ab 50 Mitarbeiter und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen künftig ein Meldesystem für Hinweisgeber installieren. Die Anzahl von anonymen Strafanzeigen gegen Führungskräfte wird sich erhöhen“, warnt der Experte.

Lässt sich das höhere Haftungspotenzial bereits an den Zahlen der entsprechenden Gerichtsverfahren festmachen?

Eine Übersicht zu den aktuell laufenden Haftpflichtprozessen gebe es nicht, so Aichinger. Man könne auch nicht von der Anzahl der Urteile auf das Haftungspotenzial der Geschäftsführer schließen, da hier beachtet werden muss, dass viele Zivilverfahren mit Vergleich enden und ihr Inhalt damit nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Im strafrechtlichen Bereich sei die Sache jedoch etwas transparenter: Ein jährlicher Kriminalitätsbericht (zuvor Sicherheitsbericht) gebe Auskunft über die Tätigkeit der Strafjustiz, informiert Aichinger: „Interessant ist, dass es im letzten Jahr zwar mit 32,3% die meisten Verurteilungen im Bereich der (für Manager besonders relevanten) Vermögensdelikte gab, zugleich aber 58,5% der Verfahrenserledigungen durch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung erfolgten. Daraus folgt, dass Vorwürfe, die zu einer Anklage wegen Untreue, Betrugs oder Bilanzfälschung führen, gelegentlich auch mit einer Verurteilung enden. Insbesondere dann, wenn die Verteidigung des Beschuldigten nicht bis zuletzt optimal war. Auf der anderen Seite münden aber nur wenige Strafanzeigen tatsächlich auch in ein Hauptverfahren. Letzteres beruhigt, Ersteres kann eine umfangreiche Strafrechtsschutzversicherung verhindern.“

Mit welchen Verfehlungen und Pflichtverletzungen sind Führungskräfte heute am ehesten konfrontiert?

Neben den Dauerbrennern (Fehlkalkulationen beim Unternehmensaufbau bzw -umbau, Anschaffung von ungeeigneter EDV, Herstellung schlecht absetzbarer Produkte, Begehen von Organisationsfehlern) seiten Führungskräfte seit der Corona-Pandemie mit einigen neue „Minenfelder“ konfrontiert, weiß Aichinger: Mangelnde Beantragung von Überbrückungshilfen, Fehler bei der Kurzarbeitszeitmeldung, Eintritt von Cyber-Risiken und Datenschutzrechtsverletzungen durch Homeoffice oder schlichtes Fehlverhalten in Insolvenzsituationen. „Auch der Krieg in der Ukraine birgt aktuell Risiken für Manager, die sich zu spät auf Lieferengpässe und steigende Energiekosten einstellen bzw. Embargos missachten. Unternehmensleiter müssen mittlerweile auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen, um nicht mit ESG-Klagen von Verbrauchern, Investoren und anderen Interessengruppen konfrontiert zu werden“, ergänzt Aichinger.

Dr. Georg Aichinger beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2023

Dr. Georg Aichinger ist Referent beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium am 07. März in Wien. In seinem Vortrag „Mythos Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung - Die 10 größten Irrtümer und ihre Auswirkungen“ zeigt Aichinger unter anderem die zehn verbreitetsten Fehlvorstellungen in der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung, die bei Beratungsgesprächen, aber auch später im Schadenfall zu Tage treten, auf. „Wenn ich mit Führungskräften über ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit, die damit verbundenen persönlichen Kostenrisiken und Absicherungsmöglichkeiten spreche, zeigt sich oft, dass nicht nur rechtliche Fehlannahmen verbreitet sind, sondern auch eine trügerische (falsche) Sicherheit in Bezug auf den vermeintlich bereits bestehenden Versicherungsschutz vorherrscht“, so Aichinger.

Um die Risken von Führungskräfte optimal abzusichern, müsse ein Berater nicht nur die zivilrechtlichen Haftungsgefahren und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten seiner Kunden im Detail ergründen, es brauche auch detaillierte Marktkennnisse. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in meinem Vortrag lernen, wie eine Führungskraft durch gezielte Fragestellungen schlussendlich exzellent versichert werden kann“, ist Aichinger überzeugt.

AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2023

AssCompact Gewerbesymposium 2023: Mythos "Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung"

Das AssCompact Gewerbeversicherungssymposium findet als Präsenzveranstaltung am 7. März 2023 in der Pyramide Wien/Vösendorf statt.

Alternativ bieten wir die Vorträge auch via AssCompact Live TV als Online-Variante am 21., 22. und 23. März. an

TICKETPREIS: Für Vermittler und Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums gilt der reduzierte Preis in Höhe von EUR 180,- zzgl. MwSt. Bitte geben Sie bei Anmeldung als Vermittler den Rabattcode: Vermittler_2023 und als Sponsor-Partner den Rabattcode: Partner_2023 ein. Wenn Sie kein Vermittler oder Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums sind, geben Sie bitte KEINEN Rabattcode ein, es gilt der Normalpreis in Höhe EUR 360,- zzgl. MwSt.

Hier geht’s zu kostenpflichtigen Anmeldung der Präsenzveranstaltung …

Hier geht’s zur kostenpflichtigen Anmeldung des ONLINE Gewerbesymposiums 2023 …

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Jänner-Ausgabe!

Foto oben: Dr. Georg Aichinger, Geschäftsführer Koban solDORA GmbH

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