Die Haftpflichtversicherung ist nach wie vor mit größtem Respekt und Sorge bei VermittlerInnen verbunden! Warum?
Wir befinden uns in der Passivenversicherung und haben daher kein Objekt, das man bewerten, begutachten und einschätzen kann.
Die Beschreibung des Betriebshaftpflichtrisikos muss daher exakt sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei der Auslegung der Risikoumschreibung ist der Umfang der Gewerbeberechtigung maßgebend. Dieser ist aber oft nicht klar und ändert sich über die Jahre.
Es stellt sich auch die Frage nach der „richtigen“ Versicherungssumme. Im Vergleich zur KFZ-Haftpflichtversicherung sind die VS in der Betriebshaftpflicht noch recht niedrig, vor allem bei älteren Produktgenerationen. Hier geben wir in unserem Gewerbetarif die Möglichkeit, mit einer geringen Mehrprämie auf eine PVS von 10 Mio. Euro zu gehen.
Versicherungsschutz besteht nur, wenn sich der örtliche Geltungsbereich auch auf das Land erstreckt, in dem der Schaden eintritt. Nun gibt es unterschiedlichste Definitionen in den hauseigenen AHVB: Von Österreich bis zur Weltweitdeckung inklusive USA, Kanada und Australien. Trotz grundsätzlicher Erweiterung sollte man bei speziellen Klauseln ausdrücklich nochmals den örtlichen Deckungsbereich vereinbaren!
Als Ergänzung zur Abwehrfunktion der Haftpflichtversicherung hat die GRAWE mit 1. November auch einen neuen Rechtsschutz-Tarif auf den Markt gebracht.
Gerade die Komplexität dieser Themen wird als große Marktchance gesehen, weil die GRAWE mit ihren bestens ausgebildeten MaklerbetreuerInnen in allen Bundesländern vertreten ist und VermittlerInnen ab der ersten Anfrage über die Offertlegung bis zum Schadenfall persönlich und vor Ort unterstützt.
Foto oben: Mag. Andreas Paier, Leiter der Abteilung Makler- und Agentenservice, Grazer Wechselseitige Versicherung AG
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