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Drohnenflüge im Urlaub – Helvetia warnt vor Risiken und klärt über Vorschriften auf

(Bild: © Helvetia)

Drohnenflüge im Urlaub – Helvetia warnt vor Risiken und klärt über Vorschriften auf

20. August 2025

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3 Min. Lesezeit

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Studien

In Österreich besitzen laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (2019) bereits mehr als 70.000 Personen einen Drohnenführerschein. Über die Hälfte der Bevölkerung findet Drohnen interessant, doch nur rund jede siebte Person kennt sich tatsächlich mit deren Einsatzmöglichkeiten und den geltenden Regeln aus. Vorschriften sind vor allem bei Flügen über Wohngebieten, im Ausland oder beim Einsatz von Kameras relevant.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 20.08.2025

Andreas Gruber, Vorstand für das Ressort Schaden-Unfall bei Helvetia Österreich:

"Drohnen werden dann akzeptiert, wenn Nutzer:innen gut informiert sind und Regeln einhalten. Wer als Hobbypilot:in unbedacht fliegt, gefährdet nicht nur andere, sondern riskiert auch empfindliche Strafen."

Laut der vom Bundesministerium für Klimaschutz beauftragten Studie GARDA (2020) befürworten 73% der Befragten Drohneneinsätze für Rettungsflüge. Deutlich weniger Zustimmung gibt es für private Freizeitflüge. Besonders positiv bewertet wird der Einsatz in der Landwirtschaft (66 %) und bei Medizintransporten (65%).

Eine europaweite Erhebung des DLR Instituts für Flugführung (2024) zeigt, dass die Zustimmung mit der wahrgenommenen gesellschaftlichen Relevanz steigt – vor allem bei jüngeren, technikaffinen Zielgruppen. Österreich liegt mit 4,54 von 7 möglichen Punkten unter dem europäischen Durchschnitt. Datenschutz- und Sicherheitsbedenken prägen die ablehnende Haltung vieler Menschen, und fast ein Viertel würde private Drohnennutzung gänzlich verbieten (KFV 2019).

Führerschein, Versicherung und Vorschriften

In Österreich gilt seit 2020: Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera müssen registriert, haftpflichtversichert und von einem Piloten mit Drohnenführerschein geflogen werden. Fehlen diese Nachweise, drohen hohe Strafen. Eine Drohnenhaftpflichtversicherung sollte Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden abdecken, etwa wenn durch unzulässige Aufnahmen Probleme entstehen.

„Schon eine Zivilklage kann teuer und langwierig werden. Wir empfehlen daher eine Mindestversicherungssumme von 1,5 Mio. Euro, denn gerade bei Personenschäden können die Kosten rasch steigen“, so Gruber.

Drohnen im Ausland – unterschiedliche Regelungen

Viele Länder handhaben Drohnennutzung restriktiv. In Ägypten und Marokko gilt ein vollständiges Verbot, in Kroatien sind Foto- und Videoaufnahmen nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Italien schreibt eine Online-Registrierung vor, in Griechenland gelten große Mindestabstände zu Flughäfen, was auf kleineren Inseln faktisch einem Flugverbot gleichkommen kann.

Wer eine Drohne mit in den Urlaub nimmt, sollte sich vorab genau über die Vorschriften des Ziellandes informieren, um Strafen und Beschlagnahmungen zu vermeiden, rät die Helvetia Versicherung.

Foto oben: Andreas Gruber, Vorstand für das Ressort Schaden-Unfall bei Helvetia Österreich

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