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Ausschluss Vermögensveranlagung

Ausschluss Vermögensveranlagung

27. April 2026

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob42/26s

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Risikoausschluss "Vermögensveranlagung" dann zur Anwendung kommt, wenn sich das typische Risiko, das zur Aufnahme gerade dieses Ausschlusses geführt hat, im Rechtsstreit, für den Deckung gewährt werden soll, verwirklicht. Die vom VN beabsichtigte Rechtsverfolgung stützt sich auf behauptete Beratungs- und Aufklärungsfehler im Rahmen eines Kreditvertrags, der ausschließlich der Finanzierung der Vermögensveranlagung in Aktien und Wertpapieren gedient hat, konkret zu einer möglichen Stop-Loss-Order. Das haben die Vorinstanzen ohne Korrekturbedarf als in ursächlichem Zusammenhang mit Vermögensveranlagung stehend vom gegenständlichen Risikoausschluss umfasst angesehen.

versdb 2026, 16
Rechtsschutz
7Ob42/26s


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