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Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Angesichts des Gefahrenpotentials von Feuerwerkskörpern für die körperliche Unversehrtheit liegt keine vom gedeckten Risiko umfasste Gefahr des täglichen Lebens vor, wenn ein Feuerwerkskörper der Klasse F2 unerlaubt in einem geschlossenen Raum abgebrannt wird.
versdb 2025, 37
Haftpflichtversicherung
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