7Ob186/25s
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Die Vorgangsweise des VN – dem sein Rechtsvertreter zuzurechnen ist – nach Aufmerksamwerden auf die Problematik des Fremdwährungskredits im Juli 2022, nachfolgender Recherchen und der Ablehnung seitens des Rechtsvertreters der Bank am 23.8.2022, mit der Deckungsanfrage bis zum 2.1.2023 – also weitere vier Monate – zuzuwarten, ist eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung.
versdb 2025, 46
Rechtsschutz
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