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Beschädigung von Zwiebeln bei der Ernte

Beschädigung von Zwiebeln bei der Ernte

07. Januar 2026

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2 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob101/25s

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Bei Erntearbeiten, die nicht bloß aus dem Ausgraben von Zwiebeln bestanden, sondern auch daraus, dass diese Zwiebeln bis zum Laderaum des Anhängers weiterverarbeitet und zu am Rand des Feldes abgestellten Sammelbehältern transportiert wurden, wurden Zwiebel beschädigt, weil die Geschwindigkeit der Förderbänder vom Mitarbeiter des VN zu hoch eingestellt wurde.
Im vorliegenden Fall beschränkt sich die Arbeitsweise nicht auf die Ernte der Zwiebeln und deren Verarbeitung, sondern das Gespann dient auch dazu, die Ernte zu sammeln und zu einem am Rand des Feldes platzierten Sammelbehälter zu befördern. Da der gesamte Erntevorgang in Bewegung stattfindet und die Zwiebeln auch während deren Bearbeitung innerhalb des Anhängers von der Erntemaschine befördert wurden, ist es nicht wesentlich, dass die Beschädigung schon in der aktiven Handhabungs-, Verarbeitungs- und Sortierkette der Erntemaschine und nicht erst in deren Laderaum eintrat. Ebenso wenig kommt es darauf an, dass das Gespann im beladenen Zustand nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, sondern die Zwiebeln nur bis zum Feldrand befördern kann. Der Wortlaut der Bedingung schließt Schäden an beförderten Sachen nämlich – abgesehen von der im zweiten Halbsatz enthaltenen, hier nicht maßgeblichen Ausnahme – ohne Einschränkungen und somit auch bei einer Beförderung bloß auf dem Feld aus. Der Ausschluss für Schäden an beförderten Sachen kommt zur Anwendung. Der Versicherer ist leistungsfrei.

versdb 2025, 42
KFZ Haftpflicht
7Ob101/25s

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