Mit dem Start in die neue E-Scooter-Saison weist UNIQA im Rahmen einer aktuellen Presseaussendung auf steigende Risiken im Zusammenhang mit der urbanen Mikromobilität hin. Anlass ist unter anderem die ab 1. Mai 2026 geltende Helmpflicht für unter 16-Jährige.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 28.04.2026
Laut von UNIQA zitierten Daten verletzten sich im ersten Halbjahr 2025 österreichweit 1.125 E-Scooter-Fahrer:innen bei Verkehrsunfällen, zwei Personen kamen ums Leben. Auffällig ist dabei die geringe Helmquote: Nur rund 7% der Verunfallten trugen einen Helm. Besonders stark gestiegen sind die Unfallzahlen bei 10- bis 14-Jährigen.
UNIQA sieht in der Helmpflicht ein wichtiges Signal, betont jedoch, dass physischer Schutz allein nicht ausreicht. „Der Helm ist eine wesentliche Schutzmaßnahme, doch er allein reicht nicht aus“, wird Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich, in der Aussendung zitiert. Entscheidend sei ein umfassender Versicherungsschutz.
Neben Unfallrisiken verweist UNIQA auch auf steigende Diebstahlzahlen: Laut Daten des Bundeskriminalamts wurden zuletzt über 3.000 Delikte im Zusammenhang mit E-Scootern registriert – darunter sowohl einfache Diebstähle als auch Fälle trotz Sicherung.
Aus Sicht des Versicherers bestehen vor allem drei zentrale Absicherungsfelder:
- Haftpflichtschutz bei verursachten Schäden gegenüber Dritten
- Kaskolösungen für Diebstahl und Beschädigung des Fahrzeugs
- Private Unfallversicherung für Eigenschäden, da viele Unfälle ohne Fremdbeteiligung passieren und rechtlich als Freizeitunfälle gelten
Die steigende Nutzung von E-Scootern bringt neue Beratungsthemen für Vermittler. Neben klassischen Haftpflichtfragen gewinnen Zusatzdeckungen sowie Aufklärung über Deckungslücken – insbesondere bei Eigenschäden – zunehmend an Bedeutung.
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