7Ob28/26g
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Streitigkeiten über Gebührenfragen im Zusammenhang mit Krediten zur Finanzierung von Bauvorhaben sind auch von Bauherrnrisiko-Ausschluss umfasst und somit nicht gedeckt.
versdb 2026, 27
Rechtsschutz
7Ob28/26g
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