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Die Zukunft der Gruppenversicherung

(Bild: © REDPIXEL – stock.daobe.com)

Die Zukunft der Gruppenversicherung

09. November 2022

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2 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom heurigen September hat Gruppenversicherungen zum Thema der Stunde erklärt. Wie es einzuordnen ist, wem hier welche Konsequenz droht und welche Chancen sich daraus ergeben, weiß der kooptierte ÖVM-Vorstand Christopher Knapp.

Artikel von:

Christopher Knapp

Christopher Knapp

Kooptierter ÖVM-Vorstand

Gestaltung und Handhabung von Gruppenversicherungsverträgen rechtlich sehr anspruchsvoll werden wird. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde im Zuge eines Vorabentscheidungsansuchens des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) mit der Frage befasst, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ein Gruppenversicherungsnehmer (Gruppenleiter) als Versicherungsvermittler im Sinne der IDD zu qualifizieren sei.

EuGH Urteil C633/20

Der EuGH hat im Urteil C633/20 am 29. September 2022 hierzu folgendes veröffentlicht: Freiwillige und entgeltliche Gruppenversicherungen fallen in den Anwendungsbereich der IDD, ein Gruppenversicherungsnehmer ist dann als Versicherungsvermittler anzusehen, wenn er eine Zahlung für die Mitversicherung von anderen Personen bekommt und/oder ein wirtschaftliches Interesse an der Gruppenversicherung hat. Der Gruppenversicherungsnehmer hat sämtliche Zugangsvoraussetzungen (Zulassungs- und Eintragungspflichten) für die Tätigkeit zu erfüllen.

Es ist erstaunlich, dass sich der EuGH konkret auch zu den Zugangsvoraussetzungen (Zulassungs- und Eintragungspflichten) äußert. Damit geht der EuGH inhaltlich über die Ausführungen des Generalanwalts vom 22. März 2022 hinaus. Der Markt muss sich darauf einstellen, dass Gruppenversicherungen fortan als Bündel von einzelnen Versicherungsverträgen anzusehen sind. Sämtliche gewerberechtlichen Offenlegungs- und Informationspflichten, etwa-Wünsche-und-Bedürfnistest, sind zu erfüllen. Derzeit gibt es wohl keine Gruppenversicherungslösung, die den neuen Anforderungen des EuGHs genügt, es gilt nun schnellstmöglich eine entsprechende Neuausrichtung und Adaption der bestehenden Verträge durchzuführen. Der manipulative Aufwand zur Betreuung der betroffenen Verträge wird sich exorbitant erhöhen. Abhilfe zu diesen zusätzlichen Herausforderungen wird nur die automatisierte Abwicklung der Versicherungsbeitritte schaffen.

„Wünsche-und-Bedürfnisse“-Tests führen zum jeweiligen Versicherungsprodukt

Seit geraumer Zeit haben sich innovativ denkende Praktiker mit diesem Thema befasst und haben die bereits jetzt geeigneten digitalen Versicherungslösungen geschaffen.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact November-Ausgabe!

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