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Ist der Zugang zum Recht tatsächlich noch finanzierbar?

(Bild: © Roland RS)

Ist der Zugang zum Recht tatsächlich noch finanzierbar?

08. Juni 2025

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3 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Mit April dieses Jahres wurden die Gerichtsgebühren um rund 23% erhöht. Dies nachdem bereits in den beiden Vorjahren die Vergütung im Sinne des Rechtsanwaltstarifgesetzes sowie den Allgemeinen Honorarkriterien deutlich erhöht wurde. Wie kann man dieser finanziellen Herausforderung begegnen – ohne auf seine Rechte verzichten zu müssen?

Unter Berücksichtigung dieser deutlichen Kostensteigerungen muss man die Frage in den Raum stellen, ob der Zugang zur Justiz tatsächlich noch für jede Bürgerin und jeden Bürger gegeben ist? Wenn die eigene finanzielle Situation darüber entscheidet, ob und inwieweit ich meine eigenen rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ist der Rechtsschutz in Gefahr.

Damit gelangt man aber wiederum zum Grundgedanken sowie dem Hauptargument für eine Rechtsschutzversicherung. Das Vorhandensein einer eigenen Rechtsschutzversicherung ist somit heute wichtiger denn je.

Nachdem es in Österreich mehr als 20 Anbieter im Bereich Rechtsschutzversicherung gibt, ist die Auswahl gerade für eine Privat-Rechtsschutzversicherung nicht einfach.

Die nachstehenden Gedankenanregungen mögen unter Umständen bei der Auswahl unterstützen:

Gibt es eine echte freie Rechtsanwaltswahl in allen Leistungsbausteinen und somit auch im Beratungs-Rechtsschutz? Und in welchem Ausmaß werden Leistungen zum Beratungs-RS erbracht? Wie sieht die Leistungspalette des Anbieters im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung aus? Dabei ist auch zu beleuchten, ob diese Möglichkeiten optional und ergänzend vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden dürfen, oder ob es eine entsprechende faktische Verpflichtung dazu gibt.

Dringend anzuraten ist auch das standardmäßige Vorhandensein einer sogenannten „Umdeckungsklausel“. Ansonsten beginnen beim Wechsel des Versicherers Wartefristen neu zu laufen und besteht unter Umständen, trotz nahtloser Versicherungsdeckung, weder beim Vorversicherer noch beim neuen Versicherer eine Deckung. Bei der Deckungssumme ist wiederum darauf zu achten, dass man sich von der Höhe nicht blenden lässt, sondern hinterfragt, ob sie tatsächlich in vollem Umfang in allen Leistungsbausteinen zum Tragen kommt. Herausfordernd kann bisweilen auch die Frage nach dem Geltungsbereich werden. Wie ist es dabei beispielweise um den Leistungsbaustein „Familien- und Erbrechtschutz“ bestellt?

Für Vermittler im grenznahen Raum in Westösterreich kann wiederum die Frage von Interesse sein, ob man auch einen Versicherungsnehmer mit Hauptwohnsitz in Deutschland versorgen kann? Zum Repertoire sollte auch die Bereitschaft zu Subsidiärdeckungen, den Verzicht auf Dauerrabatt sowie die Möglichkeit zu Jahresverträgen ohne Prämienzuschlag zählen. Kann auch eine Interessenkollision in Bezug auf andere Sparten komplett vorweg ausgeschlossen werden?

Wer mehr zu diesen Themen im Allgemeinen und zum neuen Privat-RS im Speziellen von ROLAND Rechtsschutz mehr erfahren möchte, dem stehen wir gerne unter roland.info@roland-rechtsschutz.at zur Verfügung.

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