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ERGO: Rechtliche Pflichten beim Mieten und Vermieten von Booten

(Bild: © bepsphoto -stock.adobe.com)

ERGO: Rechtliche Pflichten beim Mieten und Vermieten von Booten

22. Juli 2025

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3 Min. Lesezeit

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Versicherungen

148 Unfälle mit Wasserfahrzeugen wurden 2023 allein am Bodensee gezählt. Wer ein Boot mietet oder vermietet, muss rechtliche Vorgaben kennen – etwa zu Führerscheinpflicht, Sicherheit und Haftung. Juristin Sabine Brandl von ERGO Rechtsschutz erläutert die wichtigsten Regelungen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.07.2025

Laut Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, kommt es mit Beginn der warmen Jahreszeit regelmäßig zu Zwischenfällen auf dem Wasser. 2023 wurden am Bodensee 148 Unfälle mit Wasserfahrzeugen registriert. Um das Risiko zu senken, sei es für Bootsvermieter und -mieter wichtig, ihre Pflichten zu kennen.

Führerscheinpflicht hängt von Motorleistung und Gewässer ab

Brandl weist darauf hin, dass Boote mit weniger als 15 PS Motorleistung auf vielen Gewässern führerscheinfrei genutzt werden dürfen. Ansonsten benötigen Sportbootfahrer auf Binnenschifffahrtsstraßen einen Sportbootführerschein Binnen, auf Seeschifffahrtsstraßen den Sportbootführerschein See.

„Der Unterschied ist wichtig, denn es gelten je nach Art des Gewässers auch unterschiedliche Regeln“, erklärt Brandl. Auf Binnengewässern berechtigt der Führerschein nur zum Führen von Booten bis 20 Meter Länge. Für führerscheinfreies Fahren gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, beim Erwerb des Segelscheins reicht ein Alter ab 14 Jahren.

Regionale Vorschriften vor Fahrtantritt beachten

Bei Fahrten auf neuen Routen sollten sich Bootsführer vorab informieren, da je nach Revier unterschiedliche Regelungen gelten. Wer ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, riskiert laut Brandl ein Bußgeld.

Gewerbliche Vermietung erfordert rechtliche Voraussetzungen

„Wer mit der Vermietung seines Bootes Geld verdienen will, muss ein Gewerbe anmelden“, sagt Brandl. Dazu zählen auch ein amtliches Kennzeichen, ein gültiges Bootszeugnis, Haftpflichtversicherung sowie vorgeschriebene Sicherheitsausstattung. Die Einhaltung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung sei verpflichtend. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder haftungsrechtliche Folgen.

Vermieter müssen Fahrtüchtigkeit prüfen

Boote dürfen laut Brandl nur an Personen übergeben werden, die sie auch sicher führen können. „Boote dürfen nur Personen überlassen werden, die in der Lage sind, sie sicher zu steuern“, betont Brandl. Der Vermieter müsse überprüfen, ob der Mieter fahrtüchtig sei und – soweit erforderlich – einen gültigen Führerschein besitzt. Ein schriftlicher Vertrag allein reicht in Zweifelsfällen nicht aus.

Kontrollen vor Fahrtbeginn sind unerlässlich

Vor Fahrtantritt sollten laut Brandl Boot und Ausstattung gemeinsam kontrolliert, etwaige Mängel schriftlich dokumentiert und dem Vermieter gemeldet werden. Der Mieter sei auch unabhängig von seiner Erfahrung in die Technik und Sicherheitsausrüstung einzuweisen. Ein Funkgerät oder Mobiltelefon müsse an Bord vorhanden sein, zudem sei die Wetterlage vorab zu prüfen.

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