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Entwarnung: EU-Kommission legt Pläne zum Provisionsverbot vorerst ad acta

(Bild: © euthymia -stock.adobe.com)

Entwarnung: EU-Kommission legt Pläne zum Provisionsverbot vorerst ad acta

28. April 2023

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2 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Seit Wochen hing das Damoklesschwert eines Provisionsverbotes wieder über der Versicherungs- und Beraterbranche. Doch nun gibt es leichte Entwarnung.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 4/28/2023

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat Finanzkommissarin Mairead McGuinness, die als Befürworterin eines Provisionsverbotes gilt, am Donnerstagnachmittag verkündet, dass sie auf ein vollständiges Provisionsverbot vorerst verzichten werde.

Ganz vom Tisch ist das Thema damit jedoch nicht, da es weiter Pläne gibt, die Transparenz im Finanzvertrieb zu erhöhen. Die EU-Kommission sei aber der Ansicht, dass ein vollkommenes Provisionsverbot nicht zielführend sei.

Mairead McGuinness kündigte an, dass strengere Richtlinien kommen würden. Wie diese aussehen sollen, ist unklar. Die Kommissarin sprach zum Beispiel von einer Notwendigkeit von besserer und genauerer Auflistung der Kosten.

Entwarnung: EU-Kommission legt Pläne zum Provisionsverbot vorerst ad acta

Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS

Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS gibt dazu folgendes Statement ab:

"Es scheint so zu sein, dass EU-Kommissarin McGuinness doch noch zur Einsicht gelangt ist und von der Idee eines Provisionsverbots – zumindest vorerst - zurückrudert. Die intensive Arbeit des Fachverbandes der Versicherungsmakler gemeinsam mit BIPAR und vielen BIPAR-Mitgliedsverbänden, v.a. auch in Brüssel vor Ort, dürfte also erfolgreich gewesen sein. Endgültige Klarheit werden wir erst mit der Veröffentlichung des Maßnahmenbündels zur Retail Investment Strategy haben; der Fachverband der Versicherungsmakler wird die Inhalte, sobald sie auf dem Tisch liegen, besonders unter die Lupe nehmen und jedenfalls im Kampf gegen drohende Provisionsverbote nicht nachlassen."

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Kommentare:


Pichler Albin schrieb am 28.4.2023: " ja der Beitrag ist ok denn was denken sich den diese Chaoten in Brüssel wie das dann funktionieren soll?Wenn dann die Vermittler für die Arbeit die sie haben nach Stunden dem kunden verrechnen möchte ich den Konsumentenschutz hören.So verlockend wie es klingt für geleistet Arbeit verrechnen, so sinnlos ist die idee einzig für die Banken und Onlineversicherer wäre das dienlich . "

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