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Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 7/29/2022
§ 11c Abs 2 VersVG (Einsicht in Gutachten) ist ausschließlich auf Gutachten anzuwenden, die aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erstattet wurden und daher nicht auf das hier vom Versicherer eingeholte kriminaltechnologische Gutachten.
versdb 2022, 46
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