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Anzeige des Versicherungsfalles durch einen Dritten (Geschädigten)

Anzeige des Versicherungsfalles durch einen Dritten (Geschädigten)

29. Juli 2022

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1 Min. Lesezeit

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News-OGH-News

7Ob52/22f

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 7/29/2022

§ 33 Abs 2 VersVG (Anzeige des Versicherungsfalles durch einen Dritten) ist sowohl auf jene Fälle, in denen die Anzeigeobliegenheit des § 6 Abs 1 KHVG „schlicht“ vorsätzlich, als auch auf jene, in denen sie mit dolus coloratus verletzt wurde, anwendbar.

versdb 2022, 44
7Ob52/22f

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