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D.A.S.: Vorsicht bei politischen Meinungsäußerungen

D.A.S.: Vorsicht bei politischen Meinungsäußerungen

19. September 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Wer sich im Internet politisch äußert, kann unter Umständen Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen. Auch politisches Engagement in der Freizeit ist mitunter heikel, erklärt die D.A.S. Rechtsschutz AG.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/19/2019

Die bevorstehende Nationalratswahl veranlasst so manche Österreicher dazu, ihre politische Meinung öffentlich in sozialen Netzwerken und Internetforen zu posten. Auch wenn man das als Privatperson tut, sollte man sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein, warnt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dessen muss man sich im Klaren sein, bevor man als Arbeitnehmer seine politische Meinung online verbreitet. Vor allem Beschimpfungen oder Hasspostings können weitreichende Folgen haben und sind absolut tabu.“

Das Recht auf freie Meinungsäußerung könne außerdem in Konflikt mit den Interessen des Arbeitgebers stehen. „Das passiert vor allem dann, wenn das Unternehmen mit dem politischen Posting seines Mitarbeiters in Verbindung gebracht wird. Etwa weil sich der Mitarbeiter mit einem Politiker ablichten lässt und dabei ein T-Shirt mit dem Firmenlogo trägt“, so Loinger.

Bewerbung: Politische Einstellung nur in Ausnahmen relevant

Grundsätzlich ist die Frage nach der persönlichen, politischen Einstellung bei einem Vorstellungsgespräch unzulässig – allerdings gibt es Ausnahmen. „Bei sogenannten Tendenzbetrieben, wie etwa politischen Parteien oder Gewerkschaften darf nachgefragt werden“, weiß Loinger. Denn hier spiele es eine Rolle, welche politische Gesinnung nach außen hin repräsentiert wird.

Treuepflichten des Mitarbeiters

Jeden Mitarbeiter trifft eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber, die auch außerhalb des Arbeitsplatzes gilt. Arbeitnehmer müssen demnach private Angelegenheiten im Interesse des Arbeitgebers gestalten. „Die Treuepflicht darf aber nicht zu weit ausgelegt werden, da sonst die Persönlichkeitsrechte stark beschnitten würden. Im Normalfall ist es daher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter in seiner Freizeit politisch aktiv wird und als Wahlhelfer Parteiwerbung öffentlich verteilt oder seine politische Meinung äußert“, so Loinger.

Politisch aktiv in der Freizeit?

Ob Mitarbeiter in ihrer Freizeit politisch aktiv werden dürfen oder nicht, hängt sowohl von der Branche als auch von ihrer Funktion ab. Je höher ein Arbeitnehmer in der Unternehmensebene tätig ist, desto mehr Einschränkungen muss dieser dulden. Für Personen, die für eine Gewerkschaft oder für eine Partei arbeiten gelten andere Regeln.

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